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Öffentliche Auslegungen

Die Bauleitplanung sieht in der Regel eine zweistufige Bürgerbeteiligung vor. Zunächst wird eine frühzeitige öffentliche Beteiligung durchgeführt. Danach folgt die förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Bauleitplanverfahren. Sie ist der letzte Schritt vor Beschluss einer Planung durch den Gemeinderat. Hier informieren wir Sie über aktuelle öffentliche Auslegungen.

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Kai Ballweg
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Telefax 09342 / 301-509
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