Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder
Ab dem Schuljahr 2026/27 tritt der bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter stufenweise in Kraft. In jedem Folgeschuljahr wird der Rechtsanspruch um je eine Klassenstufe ausgeweitet, so dass ab dem Schuljahr 2029/30 alle Grundschulkinder einen Anspruch auf die ganztägige Betreuung haben.
Das bedeutet:
• Ab dem Schuljahr 2026/27 haben alle Grundschulkinder der Klassenstufe 1 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung.
• Der Rechtsanspruch umfasst acht Stunden an fünf Werktagen (Montag bis Freitag) in der Woche.
• Er gilt auch für die Schulferienzeit, wobei Feiertage sowie 20 Schließtage im Schuljahr davon ausgenommen sind.

