Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

vier Kinder sitzen umgeben von Stiften und Blöckne in einer Lernumgebung

Ab dem Schuljahr 2026/27 tritt der bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter stufenweise in Kraft. In jedem Folgeschuljahr wird der Rechtsanspruch um je eine Klassenstufe ausgeweitet, so dass ab dem Schuljahr 2029/30 alle Grundschulkinder einen Anspruch auf die ganztägige Betreuung haben.

Das bedeutet:
· Ab dem Schuljahr 2026/27 haben alle Grundschulkinder der Klassenstufe 1 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung.
· Der Rechtsanspruch umfasst acht Stunden an fünf Werktagen (Montag bis Freitag) in der Woche.
· Er gilt auch für die Schulferienzeit, wobei Feiertage sowie 20 Schließtage im Schuljahr davon ausgenommen sind.

Wenn Sie das Betreuungsangebot für Ihr Kind wahrnehmen möchten, informieren Sie uns bitte fristgerecht bis zum 15. März 2026 über unser Onlineportal:

Verbindliche Anmeldung für die Ganztagsbetreuung und Ferienbetreuung

Die Einhaltung der Frist ist wichtig, um die von Ihnen gewünschte Betreuung im erforderlichen Umfang rechtzeitig zu organisieren!

Alternativ können Sie uns über das Formular Bedarfsmeldung schriftlich von Ihrem Betreuungsbedarf informieren, indem Sie das Dokument herunterladen, ausdrucken und ausgefüllt an uns zurückschicken.

Katharina Doktorowski

FAQ

Was bedeutet der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung?

Jedes Kind von Klasse eins bis Klasse vier hat einen Anspruch auf ganztägige Betreuung an fünf Werktagen (Montag bis Freitag) im Umfang von 8 Stunden. Ausgenommen sind Feiertage sowie 20 Schließtage im Schuljahr in den Schulferien. Der Schulunterricht und die schulischen Ganztagsangebote zählen zur Betreuungszeit.
Ab dem Schuljahr 2026/27 wird der Rechtsanspruch stufenweise, beginnend mit der Klassenstufe eins, umgesetzt:

Schuljahr Klassenstufe(n) Rechtsanspruch
2026/27 1
2027/28 1,2
2028/29 1,2,3
2029/30 1,2,3,4

Wer hat Anspruch auf die Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/27?

Alle Grundschulkinder mit Hauptwohnsitz in Wertheim, die im Schuljahr 2026/27
- die Klassenstufe 1 einer Grundschule,
- die Grundschule eines Sonderpädagogischen Bildungs- und Betreuungszentrums (SBBZ) oder
- eine Juniorklasse
in Wertheim besuchen, haben ab ihrem ersten Schultag einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung.

Bis wann gilt der Rechtsanspruch?

Der Anspruch besteht bis zum Beginn der fünften Klassenstufe, einschließlich der Sommerferien nach der vierten Klasse.

Muss der Rechtsanspruch wahrgenommen werden?

Nein, eine Pflicht das Angebot wahrzunehmen besteht nicht. Erziehungsberechtigte entscheiden selbst, ob und in welchem Umfang sie den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung wahrnehmen möchten.
Dennoch ist die Anmeldung für ein Betreuungsangebot für ein Schuljahr verbindlich.

Gibt es an jeder Schule in Wertheim eine Ganztagsbetreuung?

In Wertheim gibt es Ganztags- und Halbtagsschulen.
An den Ganztagsschulen gibt es neben dem Unterricht verschiedene Betreuungsangebote. Umfasst das Ganztagsprogramm der jeweiligen Schule keine acht Stunden, gibt es ein dazu buchbares Betreuungsangebot, welches entgeltpflichtig ist.

An den Halbtagsschulen in Wertheim wird eine Randzeitbetreuung gegen Entgelt angeboten.

Wenn Eltern eine Ganztagsbetreuung brauchen, die nächstgelegene Schule in ihrem Bezirk jedoch eine Halbtagsschule ist, können sie Ihr Kind an einer Ganztagsschule anmelden. Dafür müssen sie bei ihrer Bezirksgrundschule einen Schulbezirkswechsel beantragen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der jeweiligen Schule.

Welche Schulen bieten eine Ganztagsbetreuung in Wertheim an?

An folgenden Grundschulen wird eine Ganztagsbetreuung angeboten:
· Grundschule Bestenheid
· Otfried-Preußler-Schule
· Grundschule Wertheim (Gemeinschaftsschule)
· Edward-Uihlein-Schule

Die Mandelberg-Grundschule Dertingen ist zwar ebenfalls eine Ganztagsschule, aktuell ruht jedoch der Ganztag. Erst bei 25 Anmeldungen findet der Ganztag wieder statt. Sollte der Ganztag weiterhin ruhen, wird in Dertingen Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule und der Flexiblen Nachmittagsbetreuung gegen Entgelt angeboten.

Die Grundschulen in Nassig und Reicholzheim sind Halbtagsschulen mit dem entgeltpflichtigen Betreuungsangebot im Rahmen der Verlässlichen Grundschule.

Ist die Ganztagsbetreuung für mich mit Kosten verbunden?

Je nach der Ganztagsform der Schule können Betreuungangebote mit einem Entgelt verbunden sein:

Schule Betreuungsangebot
Grundschule Wertheim
(gebundener Ganztag)
- Ganztagsbetreuung Mo.-Do. bis max. 16:00 Uhr
- Nachmittagsbetreuung Fr. bis 16:00 Uhr (10€/ Monat)
Grundschule Bestenheid
(Ganztag in Wahlform)
- Ganztagsbetreuung Mo.-Do. bis 15:15 Uhr
- Nachmittagsbetreuung Mo.-Do. bis 16:15 Uhr (10 €/Monat)
- Nachmittagsbetreuung Fr. bis 15:00 Uhr (10 €/ Monat)
- Frühbetreuung Mo.-Fr. von 7:00 bis 7:45 Uhr (10 €/ Monat)
Otfried-Preußler-Schule
(Ganztag in Wahlform)
- Ganztagsbetreuung Mo.-Do. bis 15:45 Uhr
- Nachmittagsbetreuung Fr. bis 15:00 Uhr (10 €/ Monat)
- Frühbetreuung von 07:00 bis 7:45 Uhr (10 €/Monat)
Edward-Uihlein Schule
(Ganztag in Wahlform)
- Ganztagsbetreuung Mo.-Do. bis 15:30 Uhr
- Nachmittagsbetreuung Fr. bis 15:30 Uhr (10 €/ Monat)
Mandelberg-Grundschule Dertingen
(Ganztag in Wahlform)
- Ganztagsbetreuung Mo.-Do. bis 15:45 Uhr (bei 25 Anmeldungen)
- Nachmittagsbetreuung Mo.-Do. bis 16.15 Uhr (10 €/Monat)
- Nachmittagsbetreuung Fr. bis 15:45 Uhr (10 €/ Monat)

oder

- Verlässliche Grundschule Mo.-Fr. bis 14:00 Uhr (36 €/Monat)
- Verlässliche Grundschule + Flexible Nachmittagsbetreuung Mo.-Fr. bis max. 16:15 Uhr (66 €/ Monat)
Grundschule Nassig
(Halbtagsschule)
- Verlässliche Grundschule Mo.-Fr. bis 13:30 Uhr (36 €/Monat)
Grundschule Reicholzheim
(Halbtagsschule)
- Verlässliche Grundschule Mo.- Fr. bis 13:30 Uhr (36 €/ Monat)

Die Ferienbetreuung ist ebenfalls entgeltpflichtig

Inhaber des städtischen Familienpasses erhalten auf alle Entgelte eine Ermäßigung  gemäß der jeweiligen Staffelung (10% bis 50%), jedoch keine Geschwisterkindermäßigung (Verlässliche Grundschule/Flexible Nachmittagsbetreuung). Der Familienpass wird beim Zustandekommen des Betreuungsvertrages abgefragt

Wie ist das mit der Ferienbetreuung?

Auch die Ferienbetreuung gehört zu dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. In Wertheim wird eine zentrale Ferienbetreuung im Haus der Jugend und Vereine zu verschiedenen Zeiten angeboten. Diese ist entgeltpflichtig und kann wochenweise verbindlich gebucht werden. Sie können Ihr Kind sowohl ganztägig von 7:30 - 15:30 Uhr als auch halbtägig von 7:30 - 13:30 Uhr anmelden.

Ältere Geschwisterkinder können bei freien Plätzen zu einem späteren Zeitpunkt über das Ferienprogramm der Stadt Wertheim angemeldet werden:

https://www.jugendarbeit-wertheim.de/ferien/