Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder
Ab dem Schuljahr 2026/27 tritt der bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter stufenweise in Kraft. In jedem Folgeschuljahr wird der Rechtsanspruch um je eine Klassenstufe ausgeweitet, so dass ab dem Schuljahr 2029/30 alle Grundschulkinder einen Anspruch auf die ganztägige Betreuung haben.
Das bedeutet:
· Ab dem Schuljahr 2026/27 haben alle Grundschulkinder der Klassenstufe 1 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung.
· Der Rechtsanspruch umfasst acht Stunden an fünf Werktagen (Montag bis Freitag) in der Woche.
· Er gilt auch für die Schulferienzeit, wobei Feiertage sowie 20 Schließtage im Schuljahr davon ausgenommen sind.
Wenn Sie das Betreuungsangebot für Ihr Kind wahrnehmen möchten, informieren Sie uns bitte fristgerecht bis zum 15. März 2026 über unser Onlineportal:
Verbindliche Anmeldung für die Ganztagsbetreuung und Ferienbetreuung
Die Einhaltung der Frist ist wichtig, um die von Ihnen gewünschte Betreuung im erforderlichen Umfang rechtzeitig zu organisieren!
Alternativ können Sie uns über das Formular Bedarfsmeldung schriftlich von Ihrem Betreuungsbedarf informieren, indem Sie das Dokument herunterladen, ausdrucken und ausgefüllt an uns zurückschicken.

