Bestattungskosten - finanzielle Unterstützung

Wenn jemand stirbt und bestattet wird, müssen die Angehörigen für die Bestattung sorgen und die dabei anfallenden Kosten aufkommen. Nachstehend informieren wir Sie über Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung.

Übernahme von Bestattungskosten

Unter bestimmten Voraussetzungen kann gemäß § 74 Sozialgesetztbuch XII ein Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten gestellt werden. Anträge auf Übernahme von Bestattungskosten und ausführliche Informationen erhalten Sie im Bürger-Service-Zentrum der Stadt Wertheim.

Stundung von Bestattungsgebühren

Gemäß § 222 Abgabenordnung kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Stundung der von der Stadt Wertheim erhobenen Gebühren erfolgen. Hier wird auf Antrag eine Regelung über das Hinausschieben oder zur Ratenzahlung einer Forderung getroffen. Weitere Informationen erhalten Sie im Referat Finanzen, Betriebswirtschaft.

Referat Finanzen, Betriebswirtschaft

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