Urkundenservice

Benötigen Sie eine Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunde oder eine beglaubigten Ausdruck aus dem Geburten-, Ehe- oder Sterberegister?
Eine aktuelle Ausfertigung können Sie digital oder persönlich im Standesamt beantragen.

Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt.

Bestellung von Urkunden

Urkunden können von den Personen angefordert werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren (Eltern, Großeltern) und Abkömmlingen (Kinder, Enkel) und berechtigte Personen und Institutionen. §§ 62 bis 66 Personenstandsgesetz bilden die Grundlage.

Folgende Antragswege sind möglich:

  • Online-Dienst

    Nutzen Sie bevorzugt den digitalen Assistenten zur Beantragung einer Urkunde oder eines beglaubigten Ausdrucks aus den Registern. Ein Schritt-für-Schritt-Dialog hilft bei der Anforderung und der elektronischen Bezahlung.
  • Schriftlich

    Auf schriftliche Anforderung (per Post, E-Mail), sofern die Urkunde persönlich zugeschickt werden soll.
    Notwendige Informationen: genauer Namen, Geburtsdatum, Ereignisdatum und Ort, Anschrift und falls vorhanden die Eintragsnummer.
    Das Schreiben muss mit Ihrer Unterschrift versehen sein bzw. bei Anforderung per E-Mail aus dem persönlichen Postfach jeweils unter Beifügung eines Ausweisdokumentes erfolgen.

    Der zugestellten Urkunde liegt ein Gebührenbescheid bei. Bitte sehen Sie von einer Vorabüberweisung ab.
  • Persönlich

    Während der Sprechzeiten im Standesamt unter Vorlage von Personalausweis oder Reisepass. Je nach Terminlage sind die Dokumente sofort oder innerhalb von 3 Werktagen ausgestellt.

    Die Zahlung ist bei der Abholung bar oder mit Karte sofort fällig.

    Telefonische Bestellungen sind aus Nachweisgründen nur möglich, wenn die Urkunden vom Berechtigten oder Bevollmächtigten persönlich im Standesamt abgeholt werden.

    Bei jeder Anforderung ist der Zweck der Bestellung anzugeben.

Gebühren

Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunden 20 Euro
jede beglaubigte Abschrift 20 Euro
internationale Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunden 20 Euro
Holger Rempt
Abteilung Standesamt