Urkundenservice

Benötigen Sie eine Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterberegister? Eine aktuelle Ausfertigung können Sie digital oder persönlich im Standesamt beantragen.

Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt. Die Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister stellen wir beispielsweise aus, wenn die die Geburt in Wertheim beurkundet wurde.

Zum Familienbuch: Aufgrund der Änderung des Personenstandsgesetzes zum 1. Januar 2009 wird das Familienbuch als Heiratseintrag beim Eheschließungsstandesamt fortgeführt. Darin enthaltene Teile des Familienbuches (Eltern, Staatsangehörigkeit der Ehegatten, Kinder) nehmen seit dem 1. Januar 2009 nicht mehr an der Beweiskraft der Urkunde teil, da diese Teile nicht mehr fortgeführt werden. Anstatt von Abschriften aus dem Familienbuch können nur nicht beglaubigte Abschriften aus dem Eheregister oder Eheurkunden als Nachweis bestellt werden.

Bestellung von Urkunden

Urkunden können von den Personen angefordert werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren (Eltern, Großeltern) und Abkömmlingen (Kinder, Enkel) und berechtigte Personen und Institutionen.

Folgende Antragswege sind möglich:

  • Online-Dienst

    Nutzen Sie den kostenfreien digitalen Assistenten von Service-BW zur Beantragung einer Urkunde oder beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister. Ein Schritt-für-Schritt-Dialog hilft bei der Anforderung und der elektronischen Bezahlung.

Für Dokumente aus dem Bereich Ehe- und Sterberegister sind aktuell nur die nachfolgenden Wege möglich:

  • Schriftlich

    Auf schriftliche Anforderung (per Fax, Post, E-Mail), sofern die Urkunde persönlich zugeschickt werden soll.
    Notwendige Informationen: genauer Namen, Geburtsdatum, gegebenenfalls Sterbe- oder Heiratsdatum und Ort, Anschrift und falls vorhanden die Eintragsnummer.
    Das Schreiben muss mit Ihrer Unterschrift versehen sein bzw. bei Anforderung per E-Mail aus dem persönlichen Postfach erfolgen.

    Der zugestellten Urkunde liegt ein Gebührenbescheid bei. Bitte sehen Sie von einer Vorabüberweisung ab.
  • Persönlich

    Während der Sprechzeiten im Standesamt unter Vorlage von Personalausweis oder Reisepass. Je nach Terminlage der Standesbeamten sind die Dokumente sofort oder innerhalb von 3 Werktagen ausgestellt.

    Die Zahlung ist bei der Abholung bar oder mit deutscher EC-Karte fällig.

    Telefonische Bestellungen sind aus Nachweisgründen nur möglich, wenn die Urkunden vom Berechtigten oder Bevollmächtigten persönlich im Standesamt abgeholt werden.

    Bei jeder Anforderung ist der Zweck der Bestellung anzugeben.

Gebühren

Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunden 20 Euro
jede beglaubigte Abschrift 20 Euro
internationale Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunden 20 Euro
Holger Rempt
Abteilung Standesamt