Das Standesamt benötigt zur Beurkundung eines Sterbefalles je nach persönlichen Umständen verschiedene Unterlagen.
Es wird gebeten, die jeweils in Frage kommenden Urkunden und Dokumente dem Bestatter zur Weiterleitung an das Standesamt mitzugeben. Der Bestatter zeigt dann den Sterbefall beim Standesamt an.
Zeigt einer der Hinterbliebenen des Verstorbenen den Sterbefall an, möge er bitte die entsprechenden Unterlagen zum Standesamt mitbringen.
Für die Beurkundung eines Sterbefalles benötigt das Standesamt:
- Todesbescheinigung
- Personalausweis / Pass des Verstorbenen bzw. erweiterte Meldebescheinigung
- Sterbefallanzeige
- bei nicht Verheirateten: Geburtsurkunde
- bei Verheirateten: Heiratsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
- bei Geschiedenen: Heiratsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch mit Scheidungsvermerk; alternativ: Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- bei Verwitweten: Heiratsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch mit Sterbevermerk des Ehegatten; alternativ: Sterbeurkunde des Ehegatten
Alle genannten Urkunden und Übersetzungen sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen. In Einzelfällen können weitere Unterlagen notwendig werden.