Wertheim ist eine Stadt des Ehrenamts und der Vereine. Zahlreiche Menschen engagieren sich auf vielfältige Art und Weise in mehr als 300 Organisationen und Institutionen und haben so einen positiven Einfluss auf das Leben in der Main-Tauber-Stadt. Ehrenamt lebt von einer gut entwickelten Anerkennungskultur und entsprechenden Rahmenbedingungen.
Sowohl auf kommunaler, als auch auf Landesebene findet diese freiwillig geleistete Tätigkeit verschiedene Formen der Anerkennung und Wertschätzung.
Ehrungsmöglichkeiten kommunale Ebene
Ehrenamtskarte
Mit der Ehrenamtskarte will die Stadt Wertheim das bürgerschaftliche Engagement stärken und Wertschätzung für das zum Ausdruck bringen, was Ehrenamtliche Tag für Tag leisten. Die Karte wird in Form einer digitalen Wertheim-Card mit einem Wert von 50 Euro an Bürgerinnen und Bürger ausgegeben.
Voraussetzungen zum Erhalt der Wertheimer Ehrenamtskarte:
- Die ehrenamtliche Tätigkeit/das bürgerschaftliche Engagement wird in Wertheim mit seinen Stadt- und Ortsteilen ausgeübt. Es muss im öffentlichen Raum für das Gemeinwohl stattfinden und darf nicht auf materiellen Gewinn ausgerichtet sein.
- Werden diese Voraussetzungen erfüllt, ist zum Erhalt der Wertheimer Ehrenamtskarte berechtigt
a) Wer sich dauerhaft seit mindestens einem Jahr ehrenamtlich in einem Verein/einer Organisation engagiert und in den vergangenen 12 Monaten mindestens 200 Stunden (Schülerinnen und Schüler 100 Stunden) unentgeltlich ehrenamtliche Arbeit geleistet hat.
b) Wer in jüngster Zeit mindestens 100 Stunden freiwillig und unentgeltlich in einem gemeinwohlorientierten Projekt mitgearbeitet hat.
Mehrfachengagement: Sind Ehrenamtliche in mehreren Vereinen und Einsatzstellen aktiv, können die Zeiten aufaddiert werden.
Antragstellung: Die Engagierten wenden sich an den Verein/die Organisation, bei der sie ihre freiwillige Tätigkeit leisten oder geleistet haben. Diese bescheinigt das Engagement und übernimmt die Antragstellung. Anträge können bis zum 31. Januar eines jeden Jahres für das Engagement des zurückliegenden Jahres eingereicht werden. Die Ausgabe der Karten erfolgt im Februar des Folgejahres direkt an die Engagierten. Das Antragsverfahren findet digital statt.
Antragsformular
Sonderstellung Blaulichtorganisationen: Aktive Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr, des THW, des DLRG-Wasserrettungsdienstes sowie der Helfer-Vor-Ort-Gruppen und der Einsatzeinheit des Katastrophenschutzes des DRK nehmen eine Sonderstellung ein. Ihre Tätigkeit ist in der Regel mit Einschnitten in das Privatleben (z.B. Rufbereitschaft, 24-Stunden-Dienste etc.) verbunden. Als Dank und Anreiz für weiteres Engagement erhalten sie eine 10er-Karte für das Wertheimer Freibad. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich. Die Berechtigten werden durch die Dachorganisationen informiert.
Bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen können diese Personengruppen selbstverständlich auch die Wertheimer Ehrenamtskarte erhalten.
Stadtmedaille in Bronze, Silber und Gold
Zeichen der Wertschätzung und Anerkennung bürgerschaftlichen Engagements, insbesondere für langjährige Vereinsvorsitzende sowie für Engagierte in den Bereichen Politik, Kultur, Wirtschaft und Soziales. Über die Verleihung entscheidet der Oberbürgermeister der Stadt Wertheim.
- Stadtmedaille in Bronze
Der Vorsitz in einem Verein bzw. die ehrenamtliche Tätigkeit wurde für mindestens 10 Jahre ausgeübt. Der zu Ehrende sollte bereits vereinsinterne Auszeichnungen erhalten haben. - Stadtmedaille in Silber
Der Vorsitz in einem Verein bzw. die ehrenamtliche Tätigkeit wurde für mindestens 20 Jahre ausgeübt. Die Landesehrennadel und vereinsinterne Auszeichnungen sollten vorhanden sein. - Stadtmedaille in Gold
Der Vorsitz in einem Verein bzw. die ehrenamtliche Tätigkeit wurde für mindestens 30 Jahre ausgeübt. Stadtmedaille in Bronze und Silber wurden bereits verliehen.
Ehrenmedaille der Stadt
Die Ehrenmedaille kann an Personen verliehen werden, die durch besondere Leistungen das Ansehen der Stadt Wertheim gemehrt haben. Träger dieser Medaille sollten nicht mehr als 12 Personen sein. Die Entscheidung über die Verleihung der Ehrenmedaille trifft der Gemeinderat mit der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder.
Ehrenbürgerrecht der Stadt Wertheim und der Ortschaften
Die Ernennung zum Ehrenbürger ist die höchste Auszeichnung, die eine Gemeinde zu vergeben hat.
- Ehrenbürger Stadt Wertheim
Die Stadt Wertheim kann Personen, die sich um das Wohl und das Ansehen der Stadt in hervorragender Weise verdient gemacht haben, das Ehrenbürgerrecht gemäß § 22 Abs. 1 der Gemeindeverordnung verleihen. Die Zahl der Ehrenbürger der Großen Kreisstadt Wertheim soll jeweils nicht mehr als vier lebende Personen betragen. - Ehrenbürger der Ortschaft
Das Ehrenbürgerrecht einer Ortschaft kann an Personen verliehen werden, die sich hervorragende Verdienste um eine Ortschaft erworben haben. Die Zahl der Ehrenbürger einer Ortschaft soll jeweils nicht mehr als eine lebende Person betragen. Gemäß § 2 Absatz 2 entscheidet über die Verleihung der Ehrung der Gemeinderat mit der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder. Die Entscheidung trifft der Gemeinderat auf Vorschlag des Ortschaftsrates.
Ehrungsmöglichkeiten Landesebene
Ehrennadel des Landes Baden-Württemberg
Bürger, die sich durch ehrenamtliche Tätigkeit in Vereinen und Organisationen mit kulturellen, sportlichen oder sozialen Zielen in vorbildlicher Weise um die Gemeinschaft besonders verdient gemacht haben, können die Ehrennadel des Landes Baden-Württemberg erhalten.
- Mindestdauer der ehrenamtlichen Tätigkeit: 15 Jahre in der Funktion eines Vorstandsmitglieds oder 15 Jahre Mitglied mit herausragendem ehrenamtlichen Engagement.
- Während der ehrenamtlichen Tätigkeit müssen vereinsiniterne Auszeichnungen bzw. Auszeichnungen des jeweiligen Dachverbands stattgefunden haben.
- Die Ehrennadel wird von der Stadtverwaltung Wertheim auf Vorschlag beim Regierungspräsidium Stuttgart beantragt. Die Bearbeitungszeit kann bis zu zwei Monaten betragen.