Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit
Bauamt
Beschreibung
Von A wie Architektur bis Z wie Zuwendungsbescheid: Breitgefächert, interessant und anspruchsvoll sind die Aufgaben des Kreisbauamtes.
In vier Sachgebieten beschäftigen sich die Mitarbeiter mit Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, einschließlich Denkmalschutz und Wohnraumförderung, Schornsteinfegerrecht und Friedhofswesen. In den Bereichen Wohnraumförderung und Schornsteinfegerwesen erstreckt sich die Zuständigkeit auf den gesamten Landkreis.
Das Kreisbauamt ist zuständig für sämtliche bau- und denkmalschutzrechtlichen Verfahren in 15 Städten und Gemeinden des Main-Tauber-Kreises, bei der Bauleitplanung für 16 Städte und Gemeinden.
Kontakt
Telefon +49 (93 41) 82 57 31
E-Mail bauamt@main-tauber-kreis.de
Internet
Landratsamt Main-Tauber-Kreis
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis bietet persönliche Vorsprachen bei Anliegen aller Art nach vorheriger Terminvereinbarung an. Hierfür stehen insbesondere folgende Servicezeiten zur Verfügung:
Montag
08:00 Uhr
- 12:30 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr
- 12:30 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr
- 12:30 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr
- 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr
- 12:30 Uhr
Leistungen
- Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen
- Denkmalschutz - Änderungen an einer denkmalgeschützten Gesamtanlage beantragen
- Schornsteinfeger beauftragen
- Wohnraumförderung - Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen beantragen
- Wohnraumförderung - Förderung von allgemeinem Sozialmietwohnraum beantragen
- Wohnraumförderung - Förderung von Mietwohnraum für Haushalte mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung beantragen
- Wohnraumförderung - Förderung von selbst genutztem Wohneigentum beantragen
Formulare und Onlinedienste
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Antrag auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung
Formular der Stadt Wertheim für Adobe Reader (PDF)
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Förderung von Mietwohnraum - Antrag
Antrag auf Fördermittel aus dem Landeswohnraumförderungsprogramm 2012
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Wohneigentumsförderung
Antrag auf Fördermittel aus dem Landeswohnraumförderungsprogramm