Landtagswahl 2026

Am Sonntag, 8. März 2026, findet die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg statt. Am Wahlsonntag sind die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Umfassende und tiefergehende Informationen zur Landtagswahl in Baden-Württemberg stehen auf der Homepage der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg bereit.

Wahlberechtigt bei Landtagswahlen sind alle
• Deutschen im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes,
• die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
• seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnung in Baden-Württemberg wohnen oder sich gewöhnlich dort aufhalten und
• nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Diese Personen werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und können wählen.

Briefwahl

Die Wahlbenachrichtigung wird Ende Januar/Mitte Februar mit der Post zugestellt. Sie enthält auf der Rückseite das Antragsformular für die Briefwahl, ebenso die Informationen für die Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen bzw. den notwendigen QR-Code. Ist die Wahlbenachrichtigung bis Freitag, 13. Februar, nicht zugestellt worden, können Sie sich an das Wahlamt wenden.

Beantragen

Die Briefwahlunterlagen können schriftlich oder mündlich bei der Stadt Wertheim beantragt werden. Als Schriftform gelten z. B. Telefax, E-Mail und Brief. Der Antragsteller muss in diesen Fällen den Familiennamen, die Vornamen (alle), das Geburtsdatum und seine Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.

Wahlschein online beantragen

Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.

Den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen stellen wir Ihnen anschließend per Post zu.

Fristen

Der Antrag kann noch bis einschließlich Freitag, 6. März 2026, 15 Uhr persönlich im Bürgerservice-Zentrum, Rathausgasse 9, 97877 Wertheim gestellt werden. Hier sind auch Wahlkabinen aufgestellt, in denen die Unterlagen bzw. die Stimmzettel ausgefüllt werden können. 

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag (8. März 2026) bis 18 Uhr eingeht. Alternativ können die Unterlagen am Wahltag im Sitzungssaal des Rathauses, Mühlenstraße 26, abgegeben werden.

Sabrina Enzfelder
Personal und Organisation