Leistungen

Hundesteuer - Hund anmelden

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters oder der Hundehalterin

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie halten einen Hund.

Verfahrensablauf

Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.

Fristen

Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,

  • seit dem Sie einen Hund halten oder
  • seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.

Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.

Erforderliche Unterlagen

eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.

Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Ergänzung für Stadt Wertheim

Für folgende Hunde kann eine Steuerbefreiung beantragt werden:

- Pädagogikhunde

- Jagdhunde

- Rettungshunde

- Assistenzhunde

Unterlagen für die Steuerbefreiung finden Sie unter §6 Hundesteuersatzung der Stadt Wertheim

Kosten

keine

Ergänzung für Stadt Wertheim
Für den ersten Hund: 96,00 €
Für jeden weiteren Hund: 192,00 €
Für den ersten Kampfhund: 600,00 €
Für jeden weiteren Kampfhund: 1.200,00 €
 
 
Weitere Informationen können Sie der der Hundesteuersatzung der Stadt Wertheim entnehmen.

 

Hinweise

Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.

Ergänzung für Stadt Wertheim

Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang und Hundekotbeseitigung.

Rechtsgrundlage

Kommunalabgabengesetz (KAG)

  • § 9 Absatz 3 Gemeindesteuern in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

Freigabevermerk

21.05.2026 Finanzministerium Baden-Württemberg, Innenministerium Baden-Württemberg

Ergänzung durch Stadt Wertheim