Leistungen

Erstattung der Schülerbeförderungskosten aufgrund des Familienpasses

Schüler/innen, sofern sie nicht BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe beziehen, erhalten eine Erstattung von 20 Prozent der Schülerbeförderungseigenanteile, die sie nach der Satzung des Main-Tauber-Kreises zu tragen haben (bei Jahreskarten anteilig für Schulmonate). Die nachgewiesenen Beförderungskosten können frühestens zum Ende eines Schulhalbjahres und spätestens bis zum 31. Oktober des Jahres, in dem das Schuljahr endet, beantragt werden.

Zuständige Stelle

Abteilung 221: Schulen, Familie

Mülenstraße 26

97877 Wertheim

Leistungsdetails

Voraussetzungen

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Verfahrensablauf

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Fristen

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Erforderliche Unterlagen

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Kosten

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Bearbeitungsdauer

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Hinweise

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Vertiefende Informationen

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Rechtsgrundlage

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Freigabevermerk

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