Fundbüro
Allgemeine Informationen
Das Bürgerservice-Zentrum (Telefon 09342/301-262) ist auch Fundbüro für den Bereich der Stadt Wertheim. Wenn Sie etwas gefunden oder verloren haben, kommen Sie ins Bürgerservice-Zentrum. Außerhalb unserer Öffnungszeiten nimmt das Polizeirevier Wertheim die Fundsachen entgegen. Auch bei den Ortsverwaltungen und Stadtteilbüros können Sie Fundsachen abgeben.
Ist ersichtlich, wer Eigentümer eines gefundenen Gegenstandes ist, so wird dieser von der Stadt Wertheim benachrichtigt.
Aufbewahrungsfristen
Fundsachen werden 6 Monate aufbewahrt. Nach Ablauf der Frist steht dem Finder das Recht zu, den Gegenstand zu erwerben, sofern die Fundsache in der genannten Frist vom Verlierer nicht abgeholt wird.
Finderlohn
Der gesetzlich vorgeschriebene Finderlohn beträgt 5 % bei einem Wert der Fundsache bis 500 EUR und 3 % bei einem Wert über 500 EUR. Der Finderlohn ist zwischen Eigentümer und Finder zu regeln.
Haben Sie etwas im Wertheim Village Shopping Center verloren?
Nach gefundenen Gegenständen können Sie sich auch direkt dort erkundigen.
Wertheim Village
Haben Sie etwas bei der Fahrt mit dem Bus verloren?
Nach gefundenen Gegenständen können Sie sich auch direkt bei den Busunternehmen erkundigen.
Verkehrsbetriebe Main-Tauber-Kreis (VGMT)
Tiere
Tiere melden Sie bitte dem Wally-Bangert Tierheim, Pfingstgrundstraße, 97816 Lohr am Main, Tel. 09352/9690.
Rechtliche Grundlagen
Das Fundrecht richtet sich nach den §§ 965 - 984 des Bürgerlichen Gesetzbuches.