Förderziel
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das zentrale Förderinstrument des Landes Baden-Württemberg für den ländlichen Raum. Ziel des ELR Raum ist die nachhaltige strukturelle Verbesserung in Gemeinden vor allem des Ländlichen Raums. Dabei gilt es, die ökologische und soziale Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft zu unterstützen, die Lebens- und Arbeitsbedingungen weiterzuentwickeln, den demografischen Veränderungen zu begegnen, die dezentrale Wirtschaftsstruktur des Landes zu stärken, der Abwanderung entgegenzuwirken, den Strukturwandel zu begleiten und dabei sorgsam mit den natürlichen Lebensgrundlagen umzugehen.
Fördergegenstand
Die Förderung von Investitionen im ELR ist auf vier Schwerpunkte (Wohnen, Grundversorgung, Gemeinschaftseinrichtungen und Arbeiten) konzentriert. Unter dem Schwerpunkt „Arbeiten“ erfolgt eine Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zum Erhalt der dezentralen Wirtschafts- und Siedlungsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen. Dazu gehören auch neue Organisationsformen wie Co-Working oder Kooperationen in Mehrfunktionshäusern.
Für die innerörtliche Weiterentwicklung werden im Förderschwerpunkt Arbeiten vor allem die Entflechtung störender Gemengelagen in den Ortskernen gefördert. Dazu zählt beispielsweise die Verlagerung eines emissionsstarken Betriebs in ein nahegelegenes Gewerbegebiet, um die freiwerdende innerörtliche Fläche anschließend einer nachbarschaftsverträglichen Nachnutzung zuzuführen.
Neubauprojekte im Förderschwerpunkt Arbeiten sind nur förderfähig, wenn sie durch überwiegenden Einsatz ressourcenschonender, CO2- bindender Baustoffe wie z.B. Holz in der neuen Tragwerkskonstruktion errichtet werden.
Art, Umfang und sonstige Bestimmungen
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses. Die Förderung von privat-gewerblichen Maßnahmen (z.B. Neuansiedlung, Betriebserweiterung, Betriebsgründung, Verlagerung, Umnutzung) erfolgt zu einem gewissen Prozentsatz der zuwendungsfähigen Ausgaben, der in jedem Programmjahr variieren kann. In der Regel werden Projekte unter Einsatz von ressourcenschonenden, CO2-bindenden Baustoffen mit einem höheren Fördersatz bedacht. Die Förderung ist jährlich auf einen bestimmten Höchstbetrag je Projekt gedeckelt, der ebenfalls bei Einsatz ressourcenschonender, CO2-bindender Baustoffe höher ausfällt. Die aktuell geltenden Fördersätze und Höchstbeträge sind der "Übersicht nach FSP und Projektarten" auf der Homepage der Baden-Württembergischen Regierungspräsidien zu entnehmen. Zuwendungen unter 5.000 Euro werden nicht bewilligt.
Nicht zuwendungsfähig sind die Grunderwerbskosten bzw. beim Erwerb von Gebäuden der Bodenwert. Der Erwerb von Gebäuden ist nur auf der Grundlage einer unabhängigen Wertermittlung zuwendungsfähig. Ebenfalls nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben für Kraftfahrzeuge mit Straßenverkehrszulassung, Warenlager und Betriebsmittelbedarf.
Gefördert werden können nur Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeiter im Sinne der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) (PDF | 176 KB).
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg schreibt das ELR jährlich aus und bestimmt dabei auch bis zu welchem Termin die Gemeinden Anträge auf Aufnahme in das Programm stellen können. Förderanträge von Unternehmen im Förderschwerpunkt „Arbeiten“ auf dem Gebiet der Stadt Wertheim sind deshalb unter Beachtung der jeweils geltenden Fristen bei der Stadtverwaltung Wertheim einzureichen.
Informationen zum ELR erhalten Sie vom Referat Wirtschaftsförderung, Standortmarketing der Stadt Wertheim.
Weitergehende Informationen (Verwaltungsvorschrift, aktuelle Programmausschreibung, Antragsvordrucke etc.) finden Sie auf den Internetseiten des Regierungspräsidiums Stuttgart.