Öffentliche Auslegungen
Die Bauleitplanung sieht in der Regel eine zweistufige Bürgerbeteiligung vor. Zunächst wird eine frühzeitige öffentliche Beteiligung durchgeführt. Danach folgt die förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Bauleitplanverfahren. Sie ist der letzte Schritt vor Beschluss einer Planung durch den Gemeinderat. Hier informieren wir Sie über aktuelle öffentliche Auslegungen.
Kai Ballweg
Referat Stadtplanung, Umwelt- und Klimaschutz
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