Neues Gaststättengesetz bringt Vereinfachungen
Weniger Bürokratie für Gastronomen und Vereine
Seit 1. Januar ist ein neues Landesgaststättengesetz in Kraft. Es bringt sowohl für die Betreiber von Gaststätten wie auch für Veranstalter von Vereinsfesten Veränderungen und Vereinfachungen. Darauf weist die Stadt Wertheim als zuständige Behörde hin.
Die bisherige Gaststättenerlaubnis („Konzession“) für den dauerhaften Betrieb einer Gaststätte entfällt. Statt eines aufwändigen Genehmigungsverfahrens genügt jetzt eine einfache Anzeige, die auf dem Wege der Gewerbeanmeldung vorgenommen wird. Die Anzeige hat in der Regel sechs Wochen vor der beabsichtigten Betriebsaufnahme zu erfolgen. Die Pflicht zur Vorlage verschiedener Nachweise entfällt mit Ausnahme des sogenannten Unterrichtungsnachweises über lebensmittelrechtliche Vorschriften.
Einfacher wird es auch für die Veranstalter von Festen, beispielsweise Vereine. Sie benötigen keine Gestattung („Schankerlaubnis“) mehr, wenn sie aus besonderem Anlass vorübergehend einen Gaststättenbetrieb einrichten. Feste und Veranstaltungen müssen jetzt ebenfalls nur noch angezeigt werden. Die Anzeige muss mindestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung von Personen eingereicht werden, die Speisen und/oder Getränke gegen Entgelt ausgeben. Vereine sind zu dieser Anzeige nur verpflichtet, wenn alkoholische Getränke verkauft werden.
Bei der Stadtverwaltung ist für die Anzeige eines dauerhaften oder vorübergehenden Gaststättenbetriebs die Abteilung Gewerbe und Gaststätten zuständig. Für Fragen steht Viktoriia Rückert unter E-Mail viktoriia.rueckert@wertheim.de oder Telefon 09342 / 301-252 zur Verfügung. Nähere Informationen zum neuen Gaststättengesetz und ein Formular für die Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs stehen auf der Homepage der Stadt unter Dienstleistungen zur Verfügung.
Das zuständige Ministerium hält auf seiner Homepage außerdem einen Leitfaden für den Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins- und Straßenfesten bereit.
