Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Wertheim ist bemüht, ihren Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.wertheim.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit §10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Derzeit noch nicht barrierefrei sind Formulare, Broschüren und verlinkte PDF-Dateien. Online-Karten sowie Inhalte Dritter fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde im September 2023 erstellt und zuletzt am 11. Januar 2024 überprüft. Die Aussagen in der Erklärung bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen beruhen auf einer Selbstbewertung.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe: Senden Sie uns unter der E-Mail-Adresse stadtverwaltung@wertheim.de einen entsprechenden Hinweis mit einer Fehlerbeschreibung.

Stadtverwaltung Wertheim
Mühlenstraße 26
97877 Wertheim
Telefon 09342 / 301-0
stadtverwaltung@wertheim.de

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
 
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
barrierefreiheit-bw.de
 
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
 
Telefon: 0711 / 279-3360
 
Poststelle@bfbmb.bwl.de
Webseite

Kommunaler Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben. Für den Landkreis Main-Tauber-Kreis ist dies:

Kommunaler Behindertenbeauftragter
Fabian Bayer
Gartenstraße 1
97941 Tauberbischofsheim
 
Telefon: 09341 / 82-5597
 
Webseite

Schlichtungsstelle BGG