Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache
Herzlich willkommen auf unserer Internet-Seite.
Jede öffentliche Stelle muss eine Erklärung zur Barriere-Freiheit auf ihrer Internet-Seite haben.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel Städte und Gemeinden.
In der Erklärung zur Barriere-Freiheit steht, wie barriere-frei eine Internet-Seite ist.
Eine Internet-Seite muss Videos in Gebärden-Sprache haben.
Gebärden-Sprache sind Hand-Zeichen.
So können sich Menschen unterhalten, die nicht hören oder sprechen können.
Unsere Internet-Seite hat Videos in Gebärden-Sprache.
Was ist nicht barriere-frei?
Manche Inhalte sind noch nicht oder nur zum Teil barriere-frei.
So zum Beispiel Formulare, Dokumente, Videos ohne Unter-Titel, Bilder ohne Beschreibung oder andere Internet-Seiten, auf die ein Link führt.
Ein Link ist eine Verknüpfung zu einer anderen Internet-Seite.
Eine Barriere melden
Sie können auf unserer Internet-Seite etwas nicht verstehen, nicht lesen, nicht hören oder nicht bedienen?
Dann sagen Sie uns das.
Wir helfen Ihnen.
So erreichen Sie uns
Stadtverwaltung Wertheim
Mühlenstraße 26
97877 Wertheim
Telefon 09342 / 301-0
stadtverwaltung@wertheim.de
Die Schlichtungs-Stelle
Wir haben nach 4 Wochen noch nicht geantwortet?
Dann können Sie die Schlichtungs-Stelle kontaktieren.
Das kostet nichts.
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
barrierefreiheit-bw.de