Windkraftplanung der Stadt dient der Begrenzung
Im Interesse der benachbarten Ortschaften und Stadtteile
Dem Wunsch nach weniger Windkraftanlagen im Schenkenwald ist der Gemeinderat nachgekommen, als er in nichtöffentlicher Sitzung am 17. November den Abschluss von städtebaulichen Verträgen für Flächen der Stadt und des Fürstenhauses beschlossen hat. Danach dürfen in dem Gebiet statt 17 maximal sechs plus sechs Windkraftanlagen errichtet werden. Damit werden größere Abstände zur Wohnbebauung in Mondfeld, Grünenwört, Vockenrot und Reinhardshof sichergestellt.
Diesen Beschluss gab die Verwaltung in der jüngsten Gemeinderatssitzung am Montag bekannt. Die Verträge sind inzwischen unterschrieben. Sie gelten für die Dauer von 15 Jahren ab dem Zeitpunkt der Genehmigung der Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz.
Ebenfalls am 17. November hatte der Gemeinderat im öffentlichen Teil der Sitzung die Einleitung eines Flächennutzungsplanverfahrens für das Windkraftareal im Schenkenwald beschlossen. Beide Entscheidungen dienen dem Zweck, die Flächenkulisse für Windkraft ebenso zu begrenzen wie die Anzahl der Anlagen und zudem die Abstände zu den Nachbarortschaften und Stadtteile zu vergrößern. Diesen Weg hatte auch die Strategiegruppe Windkraft empfohlen, der Vertreter von Verwaltung und Gemeinderat, aller Ortschaften, Stadtteilen und Naturschutzverbänden angehören.
Mit Einleitung des Flächennutzungsplanverfahrens sichert sich die Stadt die Planungshoheit über das Windkraftareal. Bisher liegt sie beim Regionalverband Heilbronn-Franken, dem 2023 von der Landesregierung der gesetzliche Planungsauftrag zur Ausweisung von Windenergieflächen in der Region übertragen wurde. Die Planung des Regionalverbands lässt für den Schenkenwald größere Flächen (319 statt 192 Hektar), mehr Anlagen (17 statt 12) und geringere Abstände zu den umliegenden Ortschaften und Stadtteilen zu als die Stadt sie per Flächennutzungsplan und städtebaulichem Vertrag festschreiben will.
Wegen eines Vermessungsfehlers hat der Regionalverband das Gebiet Schenkenwald jetzt in ein sogenanntes Annexverfahren überführt. In der Region Heilbronn-Franken werden insgesamt 87 Vorranggebiete für Windkraft im Hauptverfahren fortgeführt und erlangen im Laufe dieses Jahres Rechtskraft. Die Planung für die 17 zurückgestellten Gebiete wird im Annexverfahren voraussichtlich mit ein bis zwei Jahren Verzögerung entschieden. Für das Gebiet Schenkenwald ist davon auszugehen, dass es im Annexverfahren vom Regionalverband nach Bereinigung des Vermessungsfehlers weitestgehend im ursprünglich geplanten Umfang als Vorranggebiet für Windkraft festgelegt wird.
Dem Wunsch nach Regulierung von Flächen, Anlagen und Abständen kann also nur entsprochen werden, wenn die Stadt das Flächennutzungsplanverfahren zum Abschluss bringt. Sollten die Beschlüsse des Gemeinderates durch das derzeitig laufende Bürgerbegehren aufgehoben werden, könnten folgende Konsequenzen entstehen:
1. Zusätzliche Windkraftanlagen im Schenkenwald auf Flächen in privater Eigentümerschaft.
2. Geringere Abstände der Windkraftanlagen zur Wohnbebauung in Mondfeld, Grünenwört, Vockenrot und auf dem Reinhardshof.
3. Heranrücken der Windkraftanlagen an die Naturschutzflächen des Reinhardshofes.
Im weiteren Verfahren empfiehlt die Stadtverwaltung deshalb den Bürgerinnen und Bürgern sich umfassend zu informieren und die Folgen eines solchen Bürgerbegehrens langfristig abzuwägen.
