Wasserknappheit in Flüssen und Bächen verschärft sich
Landratsamt schränkt auch Entnahme aus der Tauber ein
Das Landratsamt musste den Geltungsbereich der Allgemeinverfügung vom 30. Juni, mit der die Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern einschränkt wurden, auf die Tauber erweitern. Die Regelung gilt ab sofort bis mindestens Mittwoch, 30. September. Darüber informiert das Landratsamt in einer Pressemitteilung.
Anlass für die Entscheidung ist die seit mehreren Monaten anhaltende Niederschlagsarmut, die mit einem weiteren Rückgang der Abflüsse insbesondere in der Tauber einhergegangen ist. Die jüngsten, stellenweise niedergegangenen Gewitter haben keine nachhaltige Entspannung gebracht. Laut Vorhersage des Niedrigwasser-Informationszentrums Baden-Württemberg (NIZ) werden eine anhaltend trockene Witterung und weiter zurückgehende Wasserstände erwartet. Eine Möglichkeit, die Gewässerökologie der betroffenen Gewässer mit weniger weitreichenden Einschränkungen zu schützen, besteht nicht.
Die Allgemeinverfügung gilt daher nun für alle oberirdischen Gewässer im Main-Tauber-Kreis mit Ausnahme des Mains. Weiterhin erlaubt bleiben das Schöpfen mit Handgefäßen (zum Beispiel Gießkanne oder Eimer) sowie das Tränken von Vieh direkt aus dem Gewässer. Ausgenommen von dieser Regelung sind außerdem alle Wasserkraftanlagen, Fischteichanlagen und sonstige Wasserbenutzungsanlagen, die das entnommene Wasser nach Gebrauch wieder in das Gewässer einleiten.
Die mit wasserrechtlicher Erlaubnis des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis zugelassenen Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern zum Zweck der Produktion bestimmter Lebensmittel in der Landwirtschaft und im gewerblichen Gartenbau müssen auf 50 Prozent der erlaubten Wassermenge reduziert werden, alle anderen zugelassenen Wasserentnahmen sind entsprechend der Konkretisierungen der Allgemeinverfügung untersagt.
Zur Notwendigkeit der Allgemeinverfügung verweist das Landratsamt darauf, dass im Main-Tauber-Kreis der mittlere Niedrigwasserstand an fast allen maßgeblichen Pegeln erreicht bzw. unterschritten wurde. Viele kleinere Gewässer im Landkreis weisen nach örtlicher Prüfung durch das Umweltschutzamt bereits längere Zeit einen niedrigen Wasserstand auf, die Tauber liegt flächendeckend deutlich unter dem mittleren Niedrigwasserstand.
Die öffentliche Bekanntmachung kann unter www.main-tauber-kreis.de/oeffentliche-bekanntmachungen abgerufen werden. Für weitere Informationen steht das Umweltschutzamt im Landratsamt unter der Telefonnummer 09341/82-5775 zur Verfügung.
