Verantwortung liegt jetzt wieder beim Regionalverband
Gemeinderat hebt Beschluss zur Windkraft Schenkenwald auf
Der Gemeinderat hat seinen Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans „Windkraft Schenkenwald“ aufgehoben. Damit ist das am 17. Februar mit dem notwendigen Quorum eingereichte Bürgerbegehren gegenstandslos geworden. Das weitere Verfahren zur Ausweisung von Windkraftflächen im Schenkenwald liegt jetzt wieder in der Verantwortung des Regionalverbands Heilbronn-Franken. Das sind die wichtigsten Ergebnisse der Sondersitzung des Gemeinderats am Dienstag.
Oberbürgermeister Markus Herrera Torrez rekapitulierte zu Beginn, dass die Stadt sich seit 2021 in einem breiten Beteiligungsprozess intensiv mit dem Thema Windkraft befasse. Alle Akteure, insbesondere die ehrenamtlichen Mandatsträger, hätten sich mit sehr viel Zeitaufwand in die komplexe Materie eingearbeitet. „Doch so sehr wir uns auch bemühen – es gelingt nicht immer, alle Interessen aufzunehmen.“ Die beiden angestrebten Bürgerbegehren bezeichnete der OB als „Ausdruck demokratischer Prozesse“, den Initiatoren sei für ihr Engagement im Dienst der Demokratie zu danken.
Der OB verdeutlichte nochmals, das der Gemeinderat mit seinen Beschlüssen vom 17. November das Ziel verfolgt habe, die Windkraft im Schenkenwald im Interesse der Ortschaften zu begrenzen. Bekanntlich hatte der Gemeinderat parallel zum Flächennutzungsplanverfahren (FNP) auch den Abschluss eines Städtebaulichen Vertrags für Flächen der Stadt und des Fürstenhauses beschlossen. Mit diesen beiden Instrumenten hätte sich die Stadt die Planungshoheit und die Steuerungsmöglichkeit über das Windkraftareal gesichert. Bis dahin lag sie beim Regionalverband Heilbronn-Franken, dem 2023 von der Landesregierung der gesetzliche Planungsauftrag zur Ausweisung von Windenergieflächen in der Region übertragen wurde. Die Planung des Regionalverbands ließ für den Schenkenwald größere Flächen (319 statt 192 Hektar), damit mehr mögliche Anlagen (17 statt 12) und geringere Abstände zu den umliegenden Ortschaften und Stadtteilen zu als die Stadt sie per Flächennutzungsplan und städtebaulichem Vertrag festschreiben wollte. Diesen Weg hatte auch die Strategiegruppe Windkraft empfohlen, der Vertreter von Verwaltung und Gemeinderat, aller Ortschaften, Stadtteilen und Naturschutzverbänden angehören.
Die Chance zur kommunalen Steuerung hatte sich aufgetan, weil der Regionalverband das Gebiet Schenkenwald wegen eines Vermessungsfehlers vom Hauptverfahren getrennt hat, um es in ein sogenanntes Annexverfahren zu überführen. 87 Vorranggebiete in der Region Heilbronn-Franken werden jetzt im Hauptverfahren fortgeführt und erlangen im Laufe dieses Jahres Rechtskraft. Die Planung für die 17 zurückgestellten Gebiete wird im Annexverfahren voraussichtlich mit großer zeitlicher Verzögerung entschieden.
Die Bemühungen um eine kommunale Steuerung scheiterten, als sich gleich zwei Bürgerbegehren gegen die die Ausweisung von Windkraft im Schenkenwald wandten, davon eines mit dem erforderlichen Unterschriftenquorum. Das Fürstenhaus und der Investor Reventon kündigten daraufhin den Städtebaulichen Vertrag. Die Erwartung, so die Begründung, dass man auf Basis der vereinbarten Kompromisse Windkraft im Schenkenwald einvernehmlich, zeitlich beschleunigt und abgesichert umsetzen könne, hätten sich nicht erfüllt.
Der Gemeinderat folgte am Montag der Einschätzung, dass mit der Kündigung des Städtebaulichen Vertrags die Grundlage für eine kommunale Steuerung entfallen ist und eine Fortführung des FNP-Verfahrens zwar theoretisch möglich, praktisch aber wirkungslos ist. Mit großer Mehrheit stimmte der Gemeinderat für eine Beendigung des Verfahrens. Damit ist das entsprechende Bürgerbegehren gegenstandslos geworden, es wird nicht in einen Bürgerentscheid münden.
Die weitere Planung liegt damit wieder in der Zuständigkeit des Regionalverbands. Es ist davon auszugehen, dass die Flächen im Schenkenwald im Verfahren bleiben und das Gebiet am Ende weitestgehend im ursprünglich geplanten Umfang als Vorranggebiet für Windkraft festgelegt wird. Mit Abschluss des Annexverfahrens rechnet der Regionalverband etwa Ende 2027. Dann besteht im Schenkenwald Planungsrecht für die Errichtung von Windkraftanlagen. Das heißt, dass die Stadt keinen Einfluss darauf hat, was auf privaten Flächen passiert. Lediglich die Nutzung kommunaler Flächen kann sie noch bestimmen. Oberbürgermeister Markus Herrera Torrez stellte in Aussicht, dann dem Gemeinderat einen Ratsentscheid vorzuschlagen und die Bürgerschaft proaktiv darüber entscheiden zu lassen, ob die städtischen Flächen im Schenkenwald für Windkraft genutzt werden sollen.
