
Städtischer Familienpass
Mit dem Familienpass setzt die Stadt Wertheim ein klares Signal für Familienfreundlichkeit. Das in der Region einmalige Förderinstrument entlastet seit 1987 vor allem Familien mit kleinem Einkommen und mit mehreren Kindern.

Wer kann den Familienpass beantragen?
- Familien, auch Alleinerziehende, mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind*, deren Einkommen die in nebenstehender Tabelle genannten Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
- Familien, in deren Haushalt ein schwerbehindertes Kind* lebt (Grad der Behinderung 50 Prozent).
- Leistungsberechtigte nach dem SGB II/XII, dem Wohngeldgesetz oder von Kinderzuschlag.
* alle kindergeldberechtigten Kinder des Haushaltes, das heißt minderjährige und volljährige, in Ausbildung befindliche Kinder
Mehr Informationen zum Städtischen Familienpass, eine Übersicht über die verschiedene Vergünstigungen, sowie der Einkommensgrenzen finden Sie im Flyer (194 KB). Der Flyer ist auch in englischer Sprache (194 KB) verfügbar.
Den Antrag zum Familienpass finden Sie hier (898 KB).