
Ausschüsse des Gemeinderates
Nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg bestellt der Gemeinderat die Mitglieder und Stellvertreter der Ausschüsse aus seiner Mitte. Die beschließenden Ausschüsse entscheiden selbstständig an der Stelle des Gemeinderates sofern nicht der Gemeinderat zuständig ist. Die Zuständigkeiten des Gemeinderates und seiner Ausschüsse sind in der Hauptsatzung (111 KB) geregelt.
Ausschüsse des Gemeinderates der Stadt Wertheim
- Ausschuss für Verwaltung und Finanzen
- Betriebsausschuss "Eigenbetrieb Burg"
- Betriebsausschuss "Eigenbetrieb Wald"
- Ausschuss für Bauwesen und Umwelt
- Betriebsausschuss "Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Wertheim"
- Betriebsausschuss "Eigenbetrieb Baubetriebshof"
- Betriebsausschuss "Eigenbetrieb Gebäudemanagement"
- Umlegungsausschuss
- Ausschuss Michaelismesse