Hinweisgeberschutzgesetz
Wenn Sie Anhaltspunkte dafür haben, dass Mitarbeitende der Stadt Wertheim nicht im Interesse der Stadt handeln, sich möglicherweise bestechen lassen, öffentliche Gelder verschwenden oder sogar strafbare Handlungen begehen, bitten wir Sie um Mithilfe. Nach der sogenannten Whistleblowerrichtlinie der EU müssen Firmen und Verwaltungen Hinweisgeber schützen, die Rechtsverstöße aufdecken und öffentlich machen. Die Stadtverwaltung hat zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes eine Meldestelle eingerichtet. Die Schwerpunkte der internen Meldestelle liegen dabei auf Korruption und Wirtschaftsdelikten, schwerwiegenden Verstößen gegen Regeltreue im Verwaltungshandeln (Compliance-Verstöße) sowie Verstößen gemäß der "EU-Whistleblowing-Richtlinie".
Wie funktioniert das Hinweisgebersystem?
Für die Meldung von Missständen oder Rechtsverstößen in der Stadtverwaltung Wertheim steht Ihnen ein anonymes Hinweisgebersystem zur Verfügung. Mitarbeitende, Kunden, Lieferanten und andere Vertragspartner der Stadt Wertheim können so Verstöße und Zuwiderhandlungen melden. Das System ist auf Deutsch und auf Englisch verfügbar. Es ermöglicht eine anonyme Meldung durch spezielle Verschlüsselung. Zudem werden alle Meldungen streng vertraulich behandelt!
Für was ist das Meldeportal nicht gedacht?
Für missbräuchliche Nutzung, wie zum Beispiel Beleidigungen und üble Nachrede gegenüber Beschäftigten der Stadtverwaltung, ist das Hinweisgeberystem nicht gedacht.
Das Hinweisgebersystem besteht aus einer internen Meldestelle und einem Hinweisgeberportal. Hinweise an die Meldestelle können elektronisch über das Meldeportal oder per E-Mail an hinweisgeberportal@bundesanzeiger.de eingereicht werden. Weitere Kontaktmöglichkeiten:
Postalisch
Hinweisgeberdienst c/o Bundesanzeiger Verlag GmbH
Amsterdamer Str. 192
50735 Köln
Telefonisch
0800-1234-205 (Montag bis Freitag: 8 bis 18 Uhr)
Persönlich
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
Externe Meldestellen
Beim Bundesamt für Justiz (BfJ) existiert die externe Meldestelle des Bundes. Informationen können über diese Meldestelle an die zuständigen Behörden übersandt werden und dazu beitragen, dass Verstöße wirksam aufgedeckt, untersucht und verfolgt werden.
