Wenn Ihre Ehe im Ausland geschieden wurde, bedarf dies in den meisten Fällen einer Anerkennung in Deutschland. Für Wertheim zuständig ist das in der Regel das Oberlandesgericht Karlsruhe.
Die vorzulegenden Unterlagen sind sehr verschieden. Informationen hierzu erhalten Sie ebenfalls auf den Internetseiten des Oberlandesgerichtes oder beim Standesamt.
Information zum Anerkennungsverfahren beim OLG Karlsruhe
Einer Anerkennung bedarf es in der Regel nicht, wenn die Scheidung in einem der folgenden Mitgliedsstaaten der EU nach dem genannten Datum ergangen ist:
Nach dem 01.03.2001 in Belgien, Griechenland, Spanien, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Finnland, Schweden oder dem Vereinigten Königreich
Nach dem 01.05.2004 in Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn oder Zypern
Nach dem 01.01.2007 in Bulgarien oder Rumänien
Nach dem 01.07.2013 in Kroatien
In den genannten Staaten wird eine Bescheinigung gemäß Artikel 39 über Entscheidungen in Ehesachen ausgestellt, welche ohne Übersetzung (mit Ausnahme von Bulgarien, Griechenland und Zypern) vorgelegt werden kann.
Bescheinigung gemäß Artikel 39 über Entscheidungen in Ehesachen