Neuer Förderanlauf für das Hallenbad

Stadt stellt beim Bund Zuschussantrag für Ersatzneubau

Die Stadt Wertheim beantragt für den Ersatzneubau des Hallenbads Fördermittel aus einem Bundesprogramm. Foto: Stadt Wertheim

Dass mit dem Hallenbad am Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium kein Staat mehr zu machen ist, ist seit langem lange klar. An einem Neubau führt kein Weg vorbei, aber ohne Fördermittel kann die Stadt das Projekt nicht stemmen. Der Gemeinderat hat jetzt einstimmig beschlossen, einen Zuschussantrag für das neu aufgelegte Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ zu stellen.

„Der Zustand unseres Hallenbades ist bekannt. Er lässt viele Wünsche offen, vor allem im Hinblick auf die weitere Entwicklung“, machte Oberbürgermeister Markus Herrera Torrez eingangs deutlich. Die für einen Neubau erforderlichen Investitionen überstiegen aber die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt. Deshalb setze man große Hoffnung auf das neue Förderprogramm. 2023 war das Projekt bei einer vergleichbaren Ausschreibung nicht zum Zug gekommen.

Nach Erläuterungen von Fachbereichsleiter Andreas Weber würde der Neubau rund 18,5 Millionen Euro kosten. Bei einer erhofften Fördersumme von acht Millionen Euro – das ist die maximale Förderhöhe des Bundesprogramms – und einem Zuschuss von 3,4 Millionen Euro aus dem Länder- und Kommunalinfrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) verbliebe ein Investitionszuschuss von 6,5 Millionen Euro bei der Stadt. 600.000 Euro hätte die Bädergesellschaft als Bauherrin zu tragen. 

Im Gemeinderat war man sich einig, dass „Wertheim ein Hallenbad braucht“ und diese Einrichtung „ein ganz wichtiger Standortfaktor“ sei. Schwimmkurse für Kinder und Jugendliche, Gesundheitsprävention, sportliche Freizeitgestaltung – diese wichtigen Kriterien wurden genannt. Deshalb sei es von besonderer Bedeutung, diese sich erneut auftuende Förderchance Chance zu nutzen.

Oberbürgermeister Markus Herrera Torrez rief die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker dazu auf, die in ihren jeweiligen Bundes- und Landesorganisationen vorhandenen Strukturen zu nutzen, um für die notwendige Unterstützung zu werben.

Nächster offizieller Schritt ist die Einreichung einer Projektskizze im Rahmen eines Interessensbekundungsverfahrens bis spätestens 19. Juni. Voraussichtlich bis September soll der Haushaltsausschuss des Bundestages beschließen, welche Projekte zur Förderung ausgewählt werden. Danach folgt das eigentliche Antragsverfahren. Der nun vom Gemeinderat gefasste Beschluss muss bereits Bestandteil der Projektskizze sein.