Kommunalwahlen

Am Sonntag, den 9. Juni 2024, finden im Rahmen der Kommunalwahlen in der Großen Kreisstadt Wertheim folgende Wahlen statt:

  • Wahl der Kreisräte
  • Wahl der Gemeinderäte
  • Wahl der Ortschaftsräte

Wichtige Informationen für Wählerinnen und Wähler

Wer darf in Wertheim wählen?

Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige und EU-Bürger/-innen, die am Wahltag:

  • mindestens 16 Jahre alt sind
  • seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Wertheim (bzw. bei der Kreistagswahl im Landkreis) haben
  • als Wohnungslose ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet der Stadt Wertheim haben und auf Antrag (spätestens am 21. Tag vor der Wahl) in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
  • im Wählerverzeichnis der Stadt Wertheim geführt werden

Für Rückkehrer/-innen, die durch einen Wegzug aus Wertheim ihr Bürgerrecht nach § 12 Abs. 1 der Gemeindeordnung verloren haben, aber vor Ablauf von drei Jahren wieder nach Wertheim zugezogen sind gilt die vorgenannte Drei-Monatsfrist nicht. Sie haben die Möglichkeit, sich bis zum 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) in das Wählerverzeichnis auf Antrag eintragen zu lassen.

Wahlbenachrichtigung

Vor jeder Wahl erhalten alle Wahlberechtigten, die in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind, spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 19.05.2024) eine Wahlbenachrichtigung.

Was kann ich tun, wenn ich keine Wahlbenachrichtigung erhalten habe?

Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, so melden Sie sich schnellstmöglich beim Wahlamt Wertheim. Eine Berichtigung des Wählerverzeichnisses ist nur bis zum 16. Tag vor der Wahl (= 24.05.2024) möglich. Nur wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann an der Wahl teilnehmen.

Was kann ich tun, wenn ich meine Wahlbenachrichtigung verloren habe?

Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben, können Sie dennoch wählen gehen. Sie müssen hierzu zwingend Ihren Personalausweis oder Reisepass zum Wahllokal mitbringen. Sollten Sie nicht mehr wissen in welchem Wahllokal sie wählen, melden Sie sich rechtzeitig beim Wahlamt Wertheim.

Aufstellung und Kandidatur

Wer ist wählbar?

Wählbar sind deutsche Staatsangehörige und EU-Bürger/-innen, die am Wahltag:

  • mindestens 16 Jahre alt sind
  • seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Wertheim haben oder nach einem früheren Wegzug innerhalb von drei Jahren wieder in die Gemeinde zurückgezogen sind
  • nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind

Wie und wo kann ich mich um ein Mandat bewerben?

Sie können sich grundsätzlich bei Parteien oder Wählervereinigungen um ein Mandat bewerben oder gegebenenfalls eine eigene Liste einreichen. Einzelbewerbungen sind in Baden-Württemberg nicht vorgesehen, Sie können aber natürlich als einzelner Kandidat auf einer Liste kandidieren. 

Das Verfahren zur Aufstellung von Wahlvorschlägen ist sehr komplex. Je nach Konstellation müssen verschiedene Anforderungen beachtet werden. Bereits ein geringfügiger Formfehler kann dazu führen, dass die gesamte Liste nicht anerkannt wird. Melden Sie sich daher bezüglich Einzelheiten und Fragen rechtzeitig beim Wahlamt Wertheim. Hier erhalten Sie auch die entsprechenden Formulare zur Einreichung von Wahlvorschlägen.

Bei Fragen und für Informationen rund um das Thema Wahlen steht Ihnen das Wahlamt Wertheim jederzeit gerne zur Verfügung.

Wahlamt Wertheim

Sabrina Enzfelder
Personal und Organisation

Umfassende, tiefergehende Informationen zu den Kommunalwahlen in Baden-Württemberg erhalten Sie auf der Homepage der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg www.kommunalwahl-bw.de.