Prüfung der Unterschriften abgeschlossen
Gemeinderat entscheidet über Bürgerbegehren
Die Stadt Wertheim hat die Prüfung der Unterschriften abgeschlossen, mit der im Februar zwei Bürgerbegehren zum Thema Windkraft eingereicht wurden. Das eine hat das notwendige Quorum erreicht, das andere nicht. Über die Zulässigkeit der beiden Bürgerbegehren wird der Gemeinderat voraussichtlich am 23. März entscheiden.
Laut Gemeindeordnung Baden-Württemberg braucht ein Bürgerbegehren die gültigen Unterschriften von mindestens sieben Prozent der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger. Das entspricht in Wertheim der Zahl von 1.259 gültigen Unterschriften.
Dieses gesetzliche Quorum hat das am 17. Februar eingereichte Bürgerbegehren „Bürgerinitiative Schenkenwald“ erreicht. Es richtet sich gegen den Beschluss des Gemeinderats vom 17. November 2025, ein Flächennutzungsplanverfahren für das Windkraftareal im Schenkenwald einzuleiten. Von 2.715 vorgelegten Unterschriften erwiesen sich nach Prüfung 2.418 als gültig.
Ein zweites, bereits am 12. Februar eingereichtes Bürgerbegehren wendet sich gegen Planung und Bau von Windkraftanlagen im Schenkenwald und weiteren Flächen in Wertheim. Dieses Bürgerbegehren hat mit 726 eingereichten Unterschriften das gesetzliche Quorum nicht erreicht.
Voraussichtlich in seiner Sitzung am 23. März wird der Gemeinderat über das weitere Vorgehen beraten und entscheiden. Stellt der Gemeinderat die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens fest, folgen daraus zwei Handlungsmöglichkeiten: die Zurücknahme des eigenen Beschlusses oder die Durchführung eines Bürgerentscheides. Nach Beschlussfassung des Gemeinderates muss ein Bürgerentscheid innerhalb einer Frist von längstens vier Monaten durchgeführt werden.
Auf Einladung des Oberbürgermeisters findet nächste Woche im Rathaus ein gemeinsames Gespräch mit den Initiatoren des Bürgerbegehrens „Bürgerinitiative Schenkenwald“ und den Fraktionsvorsitzenden des Gemeinderats statt. Es dient der Abstimmung des weiteren Verfahrens im Hinblick auf die bevorstehenden Entscheidungen des Gemeinderats.
