Förderprogramm ELR startet in neue Runde
Anträge bis 28. August an die Stadtverwaltung
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) für das Jahr 2027 ist ausgeschrieben. In den vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen können auch private Investitionen gefördert werden. Anträge müssen über die Stadt Wertheim beim Regierungspräsidium Stuttgart eingereicht werden und dem Rathaus bis 28. August vorliegen.
Das ELR-Förderprogramm soll den Ländlichen Raum stärken und weiterentwickeln. Förderfähig sind Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Das Programm schafft Anreize zur Nutzung innerörtlicher Potenziale, indem beispielsweise leerstehende Immobilien umgenutzt oder Gebäude aufgestockt werden, der Ortskern nachverdichtet wird und bestehende Häuser modernisiert werden.
Die Nutzung vorhandener Bausubstanz wird besonders gefördert. Neubauprojekte hingegen sind nur förderfähig, wenn die Tragwerkskonstruktion überwiegend aus einem CO2-speichernden Material wie beispielsweise Holz besteht.
Privatpersonen, Vereine und Unternehmen mit maximal 100 Beschäftigten, die das Förderprogramm nutzen wollen, müssen ihren Antrag über die Stadt Wertheim beim Regierungspräsidium Stuttgart einreichen. Zunächst ist ein Informations- und Abstimmungsgespräch erforderlich; die Stadtverwaltung empfiehlt dazu eine frühzeitige Kontaktaufnahme.
Ansprechpartner für Privatpersonen und Vereine sind Nils Trapp, Referat Stadtplanung, Umwelt- und Klimaschutz, Telefon 09342 / 301-440, sowie Julia Czermak, Referat Finanzen, Betriebswirtschaft, Telefon 09342 / 301-170. Interessierte Unternehmen wenden sich an Lara Walter, Referat Wirtschaftsförderung, Telefon 09342 / 301-124.
Die ELR-Vordrucke sowie die Ausschreibung und die Verwaltungsvorschrift sind auf der Homepage des Regierungspräsidiums abrufbar.