Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit
Sachgebiet Kreisjagdamt, Waffenrecht, Sprengstoffrecht
Beschreibung
Das Kreisjagdamt (untere Jagdbehörde) ist für alle jagdlichen Angelegenheiten im gesamten Landkreis zuständig. Dazu gehören die Überprüfung der Zuverlässigkeit der Jäger, die Erteilung von Jagdscheinen, die jährliche Kontrolle der Strecke, die Prüfung und Genehmigung von Jagdgenossenschaftssatzungen und Jagdpachtverträgen sowie die Sachbearbeitung jagdrechtlicher Vorgänge.
Für die Erteilung und Verlängerung aller waffenrechtlichen bzw. sprengstoffrechtlichen Erlaubnisse ist das Landratsamt – mit Ausnahme der Großen Kreisstädte Wertheim und Bad Mergentheim, die für ihr jeweiliges Stadtgebiet eine eigene Zuständigkeit haben – zuständig.
Kontakt
Telefon +49 (93 41) 82 58 91
Internet
Landratsamt Main-Tauber-Kreis
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis bietet persönliche Vorsprachen bei Anliegen aller Art nach vorheriger Terminvereinbarung an. Hierfür stehen insbesondere folgende Servicezeiten zur Verfügung:
Montag
08:00 Uhr
- 12:30 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr
- 12:30 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr
- 12:30 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr
- 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr
- 12:30 Uhr
Leistungen
- Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Erlaubnis zum nicht gewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
- Handel mit Waffen - Erlaubnis beantragen
- Herstellung von Waffen - Erlaubnis beantragen
- Jagdschein - Ausstellung beantragen
- Jagdschein - Verlängerung beantragen
- Jagdschein - Änderung der Adresse beantragen
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Umgang mit Airbag- oder Gurtstraffereinheiten anzeigen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung nach der 1. Sprengstoffverordnung beantragen
- Waffenbesitzkarte beantragen
- Waffenbesitzkarte im Erbfall beantragen
- Waffenschein beantragen
- Waffenschein beantragen
Formulare und Onlinedienste
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Erlaubnisfreier Umgang mit Airbag- und Gurtstraffereinheiten - Anzeige (DOC)
Sollte Ihre Stadt oder Landratsamt kein Formular anbieten, können Sie das vom Umweltministerium zur Verfügung gestellte Formular "Anzeige nach § 14 Sprengstoffgesetz - Erlaubnisfreier Umgang mit Airbag- und Gurtstraffereinheiten" verwenden.
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Online-Dienst Waffenrechtliche Erlaubnisse
Online-Anträge der Waffenbehörde Stadtverwaltung Wertheim