Städtischer Familienpass

Mit dem Familienpass setzt die Stadt Wertheim mit dem in der Region einmaligen Förderinstrument seit 1987 ein klares Signal für Familienfreundlichkeit. Im Jahr 2022 wurde der Familienpass durch mehrere Komponenten so verbessert, dass noch mehr Familien anspruchsberechtigt sind. Wesentliches Merkmal ist seine soziale Staffelung: Je mehr Personen in einer Familie leben und je niedriger das gemeinsame Einkommen ist, desto höher ist die Förderung etwa bei den Elternbeiträgen in den Kindergärten. Aber auch die Gebühren für die Musikschule und die Volkshochschule werden bezuschusst, ebenso die Kosten für Angebote der Stadtbücherei oder die Eintrittspreise in Freibad und Hallenbad, etc.

 Symboldbild: Großes, rosafarbenes Sparschwein (links). Danabenein kleiner Junge mit einer Münze in der Hand.

Wer kann den Familienpass beantragen?

  • Familien, auch Alleinerziehende, mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind*, deren Einkommen die in nebenstehender Tabelle genannten Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
  • Familien, in deren Haushalt ein schwerbehindertes Kind* lebt (Grad der Behinderung 50 Prozent).
  • Leistungsberechtigte nach dem SGB II/XII, dem Wohngeldgesetz oder von Kinderzuschlag.

    * alle kindergeldberechtigten Kinder des Haushaltes, d.h. minderjährige und volljährige, in Ausbildung befindliche Kinder

Weitere Informationen zum Städtischen Familienpass, eine Übersicht über die verschiedene Vergünstigungen, sowie der Einkommensgrenzen finden Sie im Flyer (PDF | 193 KB). Der Flyer ist auch in englischer Sprache (PDF | 193 KB) verfügbar.

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