Zukunft der Rotkreuzklinik

Die Rotkreuzklinik ist seit Anfang September im Insolvenzverfahren. Stadtverwaltung, Gemeinderat, Ärzteschaft und Bürgerschaft haben monatelang gemeinsam für den Erhalt der Grund- und Regelversorgung und der Notfallversorgung in Wertheim gekämpft. Erklärtes Ziel war die Übernahme des Krankenhauses in städtische Trägerschaft. Jetzt sind die Verhandlungen gescheitert: Die Rotkreuzklinik wird an einen privaten Investor zur Einrichtung einer Fachklinik verkauft. Über diese Entscheidung hat der Insolvenzverwalter am 11. April informiert.

Fragen und Antworten

Letzte Aktualisierung: 13. April

Das Krankenhaus war früher in städtischer Trägerschaft. Warum wurde es verkauft?

Bis 2008 war das Krankenhaus ein kommunaler Eigenbetrieb in Trägerschaft der Stadt. 2009 wurde es an die Schwesternschaft München vom Bayerischen Roten Kreuz e.V. verkauft. Dazu hat man sich entschieden, weil ein Neubau des Krankenhauses erforderlich war und die Stadt diese Investition nicht stemmen konnte. Hinzu kamen schon damals jährliche Verluste (im Jahr 2008 waren es 800.000 Euro) aus dem Krankenhausbetrieb, die aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren waren.

Der Neubau der Rotkreuzklinik wurde unter Regie der Schwesternschaft am Standort Reinhardshof realisiert und im Mai 2016 eröffnet. Er hat rund 46 Mio. Euro gekostet. Das Land Baden-Württemberg hat den Neubau mit rund 34 Mio. Euro gefördert.

Warum ist die Rotkreuzklinik insolvent?

Die Klinik hat in den letzten Jahren Defizite von über 30 Mio. Euro erwirtschaftet. Die Schwesternschaft München vom Bayerischen Roten Kreuz e.V. als alleinige Gesellschafterin und Eigentümerin der Rotkreuzklinik Wertheim gGmbH sieht sich nicht mehr imstande, die jährlich hohen Verluste weiter auszugleichen; sie will die Trägerschaft abgeben.

Bundesweit leiden gerade kleinere Krankenhäuser unter der nicht auskömmlichen Krankenhausfinanzierung. Die Situation hat sich durch die Corona-Pandemie noch verschärft. Eine Reform der Krankenhausfinanzierung ist angekündigt, aber vom Bundestag noch nicht beschlossen. Wann sie mit welchen finanziellen Effekten greift, ist derzeit nicht absehbar.

Welche Bedeutung hat die Rotkreuzklinik Wertheim für die Gesundheitsversorgung?

In der Rotkreuzklinik werden jährlich etwa 6.000 Patienten stationär und 11.000 Patienten ambulant behandelt. Als Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung hat sie ein Einzugsgebiet von rund 70.000 Menschen. Etwa 35 % der Patienten stammen aus Wertheim, 11 % aus dem weiteren Landkreis Main-Tauber und jeweils 20 % aus den bayerischen Nachbarlandkreisen Main-Spessart und Miltenberg.

Eine Simulation des GKV (Spitzenverband des Bunds der Krankenkassen) zeigt, dass im Fall einer Schließung der Rotkreuzklinik für etwa 50.000 Menschen das nächste Krankenhaus über 30 Minuten Fahrzeit entfernt liegt.

Essenziell für die Menschen in Wertheim und in der Region ist auch die Zentrale Notaufnahme (ZNA). 2023 wurden hier über 11.500 Menschen behandelt, davon waren 70 % zeitkritisch (bedurften einer Behandlung innerhalb von 30 Minuten). Die nächstgelegene Notfallaufnahme, die wie Wertheim auch eine Schlaganfalleinheit (Stroke-Unit) und akute kardiologische Notfallversorgung sowie Herzinfarktversorgung hat, liegt 38 Fahrminuten entfernt.

Auch als Arbeitgeber hat die Rotkreuzklinik Bedeutung: Zu Beginn des Insolvenzverfahrens (September 2023) waren in dem Haus rund 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt (entspricht 210 Vollzeitstellen).

Wer hat welche Zuständigkeiten bei der Krankenhausversorgung?

Die Zuständigkeiten sind im Landeskrankenhausgesetz geregelt. Sie liegen beim Land und beim Landkreis. Das Land Baden-Württemberg weist im Rahmen des Krankenhausplans einzelnen Krankenhäusern einen Versorgungsauftrag zu (Fachabteilungen, medizinische Schwerpunkte, Notfallversorgung).

Bisher ist die Rotkreuzklinik Wertheim im Krankenhausplan als Haus der Grund- und Regelversorgung mit 170 Betten und mit einer Zentralen Notaufnahme aufgenommen. Die Stadt Wertheim hat das zuständige Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration mehrfach um Klarstellung und Bestätigung der Bedarfsnotwendigkeit auch für die Zukunft gebeten. Bisher liegt dazu keine verbindliche Aussage vor.

Für die Sicherstellung der Krankenhausversorgung sind die Stadt- und Landkreise zuständig (sogenannter Sicherstellungsauftrag). Ist die bedarfsgerechte Krankenhausversorgung nicht durch andere Träger sichergestellt, so sind die Stadt- und Landkreise verpflichtet, die nach dem Krankenhausplan notwendigen Krankenhäuser zu betreiben (sogenannte Pflichtträgerschaft). Da Wertheim eine kreisangehörige Stadt ist, würde diese Pflicht auf den Landkreis Main-Tauber entfallen.

Wie läuft das Insolvenzverfahren ab?

Auf Antrag der Schwesternschaft wurde am 6. September die Insolvenz mit dem Schutzschirmverfahren eröffnet. Das heißt: Drei Monate lang wurden die Gehälter der Krankenhausbeschäftigten vom Staat finanziert. Das sollte dem von der Schwesternschaft beauftragten Generalhandlungsbevollmächtigten und Insolvenzverwalter Zeit geben, ein Sanierungskonzept und eine Nachfolgelösung zu entwickeln.

Nach Ablauf der drei Monate wurde zum 1. Dezember das Insolvenzverfahren eröffnet. Seitdem muss das Krankenhaus die Personalkosten wieder selbst finanzieren. Seitdem deckt die Schwesternschaft nach Angaben des Generalhandlungsbevollmächtigten den aktuell monatlichen Verlust der Rotkreuzklinik in Höhe von 600.000 Euro.
Für die Dauer des Insolvenzverfahrens gibt es keine festgelegten Fristen. Letztendlich entscheidet darüber der Insolvenzverwalter.

Was hat die Stadt Wertheim seit Beginn des Insolvenzverfahrens getan?

Auf allen politischen Ebenen bemüht sich die Stadt seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens um Unterstützung für den Erhalt des Krankenhauses.

Zudem hat sie am 27. November mit einem Letter of Intent (LoI) die Bereitschaft zur Übernahme des Krankenhauses erklärt. Damit hat sie vermieden, dass der Insolvenzverwalter das Haus zum 1. Dezember schließen muss, nachdem es ihm innerhalb der drei Monate des Schutzschirmverfahrens nicht gelungen war, einen Käufer für das Krankenhaus zu finden.

Seitdem ist die Stadtverwaltung mit dem Insolvenzverwalter und weiteren Beteiligten in Gesprächen und Verhandlungen über die Rahmenbedingungen und finanziellen Konditionen einer Übernahme. Der „Letter of Intent“ wurde am 21. Februar nochmals überarbeitet und erneut als Verhandlungsgrundlage vorgelegt.
Bereits im Dezember hat die Stadt Wertheim externe Experten beauftragt, ein vom Insolvenzverwalter vorgeschlagenes Zukunftskonzept für das Krankenhaus unter medizinischen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Aspekten zu prüfen und zu bewerten.

Kurzum: Mit der Zukunft des Krankenhauses befassen sich die Verwaltung seit Anfang September jeden Tag und der Gemeinderat in jeder turnusmäßigen Sitzung und zusätzlichen Sondersitzungen.

Wer entscheidet über die Zukunft der Rotkreuzklinik?

Die Entscheidung liegt in den Händen des Insolvenzverwalters. Gibt es mehrere Interessenten, ist er nach dem Insolvenzrecht verpflichtet, dem aus Sicht der Gläubiger besseren Angebot den Zuschlag zu geben. Eine Übernahme des Krankenhauses in Trägerschaft der Stadt Wertheim setzt also voraus, dass der Insolvenzverwalter sich für diese Lösung entscheidet. Erst dann ist der Weg für eine Grundsatzentscheidung des Gemeinderats frei.

Welche Position nimmt die Stadt Wertheim ein?

Der Oberbürgermeister und die Fraktionsvorsitzenden haben die Position der Stadt am 21. Februar in einem Offenen Brief (PDF | 182 KB) ausführlich dargelegt: Die Stadt Wertheim ist bereit, für den Erhalt des Krankenhauses Verantwortung zu übernehmen. Voraussetzung ist, dass sich auch der Landkreis an der Finanzierung maßgeblich beteiligt. Vom Landesgesundheitsminister fordern sie eine verbindliche Aussage zur Bedarfsnotwendigkeit des Krankenhauses als Haus der Grund- und Regelversorgung und zum Erhalt der Zentralen Notaufnahme am Standort Wertheim.

Am 26. Februar hat der Gemeinderat  die Verwaltung beauftragt, eine baldige Grundsatzentscheidung zur Übernahme der Rotkreuzklinik in städtische Trägerschaft vorzubereiten. Bedingung dafür bleiben das Bekenntnis des Landes zur Bedarfsnotwendigkeit und die finanzielle Unterstützung des Landkreises.

In der Sitzung am 18. März hat der Gemeinderat seine Position zur Zukunft des Krankenhausstandorts mit einem umfassenden Beschluss nochmals bekräftigt, siehe dazu die Pressemitteilung.

Welche Lösung zeichnete sich in den letzten Wochen für den Fortbestand des Krankenhauses ab?

Nach dem Offenen Brief der Stadt Wertheim vom 21. Februar, nach der Kundgebung mit 2.000 Menschen am 24. Februar und nach der vom Gemeinderat am 26. Februar grundsätzlich erklärten Bereitschaft zu Verhandlungen zur Übernahme der Klinik in städtische Trägerschaft ist Bewegung in die Krankenhausdiskussion gekommen.
Nachdruck erhielt die Forderung nach Unterstützung durch Land und Landkreis nochmals bei der Demonstrationsfahrt am 6. März nach Stuttgart und Tauberbischofsheim. Rund 600 Menschen hatten sich ihr angeschlossen.

Landrat Schauder  hat nach Abstimmung mit den Fraktionsvorsitzenden des Kreistags die grundsätzliche Unterstützungsbereitschaft des Landkreises sowohl durch logistische Leistungen der Gesundheitsholding Tauberfranken wie auch in finanzieller Hinsicht erklärt. Der Kreistag des Main-Tauber-Kreises hat dazu am 20. März einen positiven Grundsatzbeschluss gefasst.

Der Gemeinderat hat die Verwaltung am 18. März beauftragt, die Gespräche über Rahmenbedingungen und Eckpunkte einer Übernahme des Krankenhauses („Letter of Intent“) fortzuführen und nach Abschluss mit dem Insolvenzverwalter und der Schwesternschaft in konkrete Vertragsverhandlungen einzutreten. Ziel war die Vorbereitung einer Grundsatzentscheidung des Gemeinderats im März/April 2024.

Welche Wendung hat die Entwicklung aktuell genommen?

Der Insolvenzverwalter hat die Beschäftigten der Rotkreuzklinik am 11. April darüber informiert, dass das Krankenhaus zum 1. Juli in eine Fachklinik für Amputationsnachsorge und Schmerztherapie umgewandelt werden soll.

Vorausgegangen war ein Gespräch, das im Rahmen der Verhandlungen zur Übernahme der Rotkreuzklinik in kommunale Trägerschaft nach Ostern stattgefunden hat. Die Schwesternschaft, vertreten durch Generaloberin Dürr, lehnte eine verbindliche Antwort auf das seit November 2023 vorliegende Angebot der Stadt Wertheim („Letter of Intent“) zur Übernahme der Klinik in kommunale Trägerschaft ab. Sie sah sich zudem nicht in der Lage, einen Zeitpunkt zu nennen, bis zu dem die rechtliche Bewertung abgeschlossen ist und ein Ergebnis vorliegt.

Vor dem Hintergrund der zeitkritischen Entwicklung hat der Generalhandlungsbevollmächtigte Dr. Mark Boddenberg daraufhin festgestellt, dass eine Einigung zwischen Stadt und Schwesternschaft in absehbarer Zeit nicht möglich ist. Da er im Sinne des Insolvenzrechtes gesetzlich verpflichtet ist, die wirtschaftlich beste Lösung für die Gläubiger zu wählen, hat er entschieden, das Angebot von Dr. Sebastian Oswald anzunehmen. Der potenzielle Investor war bereits in der Vergangenheit mit dem Konzept einer Umwandlung der Rotkreuzklinik in eine Fachklinik für Amputationsnachsorge und Schmerztherapie aufgetreten und hat dem Insolvenzverwalter dafür zwischenzeitlich ein bindendes Angebot vorgelegt.

Wie äußert sich die Stadt zur jetzigen Entwicklung?

OB Herrera Torrez äußert sich enttäuscht und frustriert über diese Entwicklung. Das Angebot der Stadt Wertheim liege seit Monaten vor, sei mehrfach besprochen und verhandelt worden. Noch am 26. Februar habe Generaloberin Dürr die bis dahin erzielten Verhandlungsergebnisse schriftlich bestätigt. Nun scheitere die angestrebte Lösung einer Übernahme der Klinik in städtische Trägerschaft, weil die Rotkreuzschwesternschaft nicht bereit oder in der Lage sei, den eingeschlagenen Weg weiter zu gehen.

Die seit Monaten andauernden intensiven Bemühungen von Gemeinderat und Stadtverwaltung um eine städtische Lösung für die Rotkreuzklinik seien für alle Beteiligten mit viel Aufwand und Arbeit verbunden gewesen. OB Herrera Torrez „Wir haben alles getan, was wir tun konnten“. Er würdigt in diesem Zusammenhang auch den besonderen Einsatz der Ärzteschaft für die Zukunft des Krankenhausstandorts und die große und breite Unterstützung aus Reihen der Bürgerschaft. „Es ist enttäuschend, dass all unsere gemeinsamen Bemühungen nicht zum Ziel geführt haben.“

Im Hinblick auf die große Bedeutung einer gut funktionierenden Notfallversorgung für die Bürgerschaft sei für die Stadt Wertheim nun wichtig, dass dies bei Umwandlung in eine Fachklinik bestmöglich gewährleistet wird, so OB Herrera Torrez abschließend.