Übermittlung von E-Rechnungen an die Stadtverwaltung

Die Stadtverwaltung ist gesetzlich verpflichtet, elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) entgegenzunehmen.
Für die Einreichung von E-Rechnungen steht das Serviceportal Baden-Württemberg zur Verfügung. Dort können Rechnungen über ein Upload-Feld eingereicht werden. Zusätzlich finden Sie im Serviceportal häufig gestellte Fragen (FAQs) sowie eine Service-Hotline für weiterführende Unterstützung.

Alternativ können E-Rechnungen auch per E-Mail an
rechnung@service-bw-bwl.de
übermittelt werden. Nach dem Versand erhalten Rechnungssteller automatisch eine Bestätigung mit Informationen zum Rechnungsstatus.

Wichtiger Hinweis zur Leitweg-ID
Jede E-Rechnung muss zwingend mit der folgenden Leitweg-ID versehen sein:

Leitweg-ID: 08128131-A5127-29

Die Leitweg-ID stellt sicher, dass Ihre Rechnung eindeutig der Stadtverwaltung zugeordnet und sicher über die zentrale Plattform des Landes Baden-Württemberg übermittelt werden kann.
Nach dem Eingang werden E-Rechnungen innerhalb der Stadtverwaltung ordnungsgemäß weiterverarbeitet.

Angelika Hildebrandt
Digitalisierung, IKT