
Hochwasser
Aufgrund der besonderen Lage Wertheims zwischen den Flüssen Main und Tauber werden Teile der Altstadt regelmäßig von Hochwasser bedroht und überflutet. Die notwendigen Maßnahmen zur Hochwasserabwehr und die Versorgung der Bevölkerung werden von der Stadtverwaltung mit ihren Versorgungseinrichtungen und den zuständigen Hilfsorganisationen koordiniert und umgesetzt.

Informationen und Vorhersagen
- Aktuelle Informationen der Stadtverwaltung aus der Hochwasser-Einsatzleitstelle
- Weitergehende Infos und Vorhersagen gibt es auf der Internetseite der Hochwasser-Vorhersage-Zentrale des Landes Baden-Württemberg (Backup-Server)
- Über die Zuflüsse des Mains informiert der Hochwassernachrichtendienst des Bayerischen Landesamtes für Wasserwirtschaft.
- Ein Informationsblatt (237 KB) mit wichtigen Maßnahmen vor einem drohenden Hochwasser und Verhaltensweisen für den Ernstfall hat die Bürgergemeinschaft Hochwasser Wertheim erstellt.
Pegelstände
Bürgergemeinschaft Hochwasser
Die Bürgergemeinschaft Hochwasser Wertheim hat ein Informationsblatt (237 KB) mit wichtigen Maßnahmen vor einem drohenden Hochwasser und Verhaltensweisen für den Ernstfall erstellt.
Ansprechpartner der Bürgergemeinschaft ist der 1. Vorsitzende Thomas Wettengel, Obere Bäun 11, 97877 Wertheim, Telefon 0175 5643261, E-Mail: BHW.Wertheim@web.de.
Förderprogramm für Hochwasserschutz
Der Hochwasserschutz an Wertheimer Gebäuden wird weiterhin gefördert. Demnach werden „bauliche und technische Maßnahmen an Gebäuden zum Schutz vor Hochwasser und zur Eindämmung der Hochwasserschäden“ mit 75 Prozent Zuschüssen unterstützt. Das Förderprogramm haben Stadt Wertheim und Regierungspräsidium Stuttgart 2004 vereinbart. Die Stadt hat eine wiederholte Verlängerung bis zum 30. April 2021 erreicht.
Seit 2004 wurden mehr als 164 Förderanträge mit einem Umfang von über 730.000 Euro eingereicht. Weitere Anfragen liegen der Stadtverwaltung vor. Die Förderung ergibt sich zu 50 Prozent aus Geldern des Landes Baden-Württemberg, 25 Prozent übernimmt die Stadt Wertheim. Somit bleibt für die Eigentümer, Mieter und Pächter ein Eigenanteil von 25 Prozent.
Gefördert werden beispielsweise druckdichte Fenster, der Ersatz von Holztüren durch Stahltüren sowie die Einrichtung von Pumpensümpfen und Zuleitungen im Keller bzw. Untergeschoss.
- Förderfähige Maßnahmen (56 KB)