
Gutachterausschuss

Gutachterausschüsse sind für die Ermittlung von Grundstückswerten und sonstigen Immobilienverkehrswerten zuständig. Die Ausschüsse sollen also Markttransparenz am Grundstücksmarkt schaffen. Aufgrund von Vorgaben der Gutachterausschussverordnung sind die Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg bei den Städten und Gemeinden angesiedelt.
Seit der Änderung der Gutachterausschussverordnung (GauVO) im Jahr 2017 besteht die Möglichkeit der kommunalen Zusammenarbeit. Den Gutachterausschüssen benachbarter Gemeinden ist es gestattet, sich zusammenzuschließen und eine übergreifende Geschäftsstelle zu ernennen. Das Ziel: Durch eine größere Datengrundlage repräsentative Auswertungen und Ergebnisse erlangen.
Der Gutachterausschuss der Stadt Wertheim hat sich der Aufgabe der kommunalen Zusammenarbeit angenommen und sich mit umliegenden Städten und Gemeinden zusammengeschlossen. Der „Gemeinsame Gutachterausschuss Main-Tauber-Nord bei der Stadt Wertheim am Main“ hat im August 2020 seine Arbeit aufgenommen.
Aufgaben:
- Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
- Ableitung, Fortschreibung und Veröffentlichung der zur Wertermittlung erforderlichen Daten
- Vorbereitung der Wertermittlung für Gutachten und Bodenrichtwerte
- Erstellung von Verkehrswertgutachten
- Ermittlung und Veröffentlichung der Bodenrichtwerte
- Erteilung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung und über Bodenrichtwerte
- Erstellung eines Grundstücksmarktberichtes
Dienstleistungen:
Bodenrichtwertermittlung
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Entwicklungszustände (Baureifes Land, Rohbauland, Bauerwartungsland und Flächen der Land- und Forstwirtschaft). Wird ein Bodenwert für ein bebautes Gebiet ermittelt, ist er so zu berechnen, als wäre das Gebiet unbebaut. Gebiete, die nach Art und Maß der baulichen Nutzung ähnliche Eigenschaften aufweisen, werden dabei in Richtwertzonen zusammengefasst.
Die Bodenrichtwertkarten der Stadt Wertheim werden gemäß §12 Gutachterausschussverordnung auf das Ende jedes geraden Kalenderjahres ermittelt und veröffentlicht. Die Bodenrichtwertkarten können auf dem GEOPortal des Landratsamtes eingesehen werden. Die Daten der jeweiligen Gemeinde sind über die Navigationsleiste "Themen", dann "Gemeinden" zu finden. Nach Auswahl der gewünschten Gemeinde können die Bodenrichtwertkarten eingesehen werden.
Hinweis: Die momentan angegebenen Werte weisen die Werte für Ende 2020 aus. Für die aktuelle Bodenrichtwertermittlung sind allerdings die unten aufgeführten Bodenrichtwerttabellen zum Stichtag 01.01.2022 anzuwenden.
Für die Erklärung der Grundsteuer ist landesweit vorgesehen, dass Grundstückseigentümer die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 über die Plattform Boris-BW (https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?lang=de) aufrufen können. Sollten über diese Internetseite bestimmte Angaben noch nicht zur Verfügung stehen, wird ebenfalls auf die unten aufgeführten Bodenrichtwertkarten i.V.m. dem GEOPortal des Landratsamtes verwiesen.
Verkehrswertgutachten
Wie viel ist Ihre Immobilie oder Ihr Grundstück wert? Der Gutachterausschuss erstellt auf Anfrage mit hoher fachlicher Kompetenz Verkehrswertgutachten für
- bebaute und unbebaute Grundstücke,
- Rechte an Grundstücken und
- Eigentumswohnungen
Für jedes Gutachten erhebt die Stadt Wertheim eine Gebühr, die sich nach der geltenden Gutachterausschussgebührensatzung (431 KB) richtet.
Zusammensetzung:
Der „Gemeinsame Gutachterausschuss Main-Tauber-Nord bei der Stadt Wertheim am Main“ hat im August 2020 seine Arbeit aufgenommen.
Die Kommunen Freudenberg, Königheim, Külsheim, Tauberbischofsheim und Werbach haben die Aufgabe ihrer Gutachterausschüsse zum 1. Mai 2021 für vier Jahre, also bis zum 30. April 2025 auf die Stadt Wertheim übertragen.
Das ergibt folgende Zusammensetzung: