
Häufige Fragen
Suchen Sie noch nach Antworten? Einige häufig gestellte Fragen und Wissenswertes rund um die Eheschließung sind hier zusammengefasst.
An welchen Samstagen können Trauungen stattfinden?
Wir sind bemüht Ihren Wunschtermin anzubieten. Außerhalb unserer Öffnungszeiten sind wir auf jeden Fall an zwei festgelegten Samstagen jeden Monat für Sie da. Zwischen April und September bieten wir weitere Trausamstage an.
Die Trausamstage für das Folgejahr werden im August ausgewählt und im Internet veröffentlicht.
Darf während der Trauung fotografiert und gefilmt werden?
Wir möchten in Wertheim heiraten, sind hier aber nicht wohnhaft. Ist das möglich?
Ja. Setzten Sie sich vor Ihrer Eheanmeldung bei ihrem Wohnsitzstandesamt (Termin zur Prüfung Ihrer Ehevoraussetzungen) mit uns wegen der Vorreservierung des Trautermins in Verbindung. Die geprüften Unterlagen werden uns auf elektronischem und postalischem Wege zugesandt. Anschließend führen wir ein Traugespräch, um die Einzelheiten für den Ablauf der standesamtlichen Trauung abzustimmen.
Sind für die Eheschließung Trauzeugen notwendig?
Nein. Ob Trauzeugen die standesamtliche Trauung bezeugen sollen, können Braut und Bräutigam selbst entscheiden. Eine oder zwei Personen kann das Brautpaar bestimmen. Meist werden die Trauzeugen aus dem engsten Freundeskreis oder aus der Familie ausgewählt. Voraussetzung ist, dass die betreffenden Personen älter als 18 Jahre alt sind, sich ausweisen können und sowohl geistig als auch körperlich in der Lage sind, der Trauung zu folgen.
Können wir auch beim Standesamt die Eheringe tauschen?
Sie können, müssen aber nicht. Der überwiegende Teil trägt ab dem Beginn der Ehe nach dem Ja-Wort im Standesamt die Ringe als Zeichen der Verbundenheit. In der Zeremonie ist die Übergabe beziehungsweise der Tausch von Ringen ein besonderer Moment, der bei einer anschließenden kirchlichen Zeremonie auch wiederholt werden kann.
Darf man im Rathaushof nach der Trauung Reis, Konfetti oder Blütenblätter werfen?
Welche Gebühren / Kosten fallen an?
Bei einer Eheschließung ohne Auslandsbeteiligung während unserer Öffnungszeiten im Standesamt fallen mindestens 40 Euro an. Zu diesen Gebühren können - je nach Sachlage und Wünschen der Eheschließenden - weitere Kosten (z.B. für Urkunden, Stammbuch, Raummiete und Zusatzkosten für Eventtrauungen) hinzukommen. Die Gebühren werden bei der Eheanmeldung bzw. dem Traugespräch in bar oder mittels EC-Karte (giropay) fällig.
Anmeldung Eheschließung (Prüfung der Ehevoraussetzungen) - nach deutschen Recht - bei Auslandsbeteiligung/ausländischen Urkunden |
40 Euro 80 Euro |
Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister | je 12 Euro |
Traugespräch nach Eheanmeldung bei anderem Standesamt | 30 Euro |
Ehefähigkeitszeugnis - nach deutschem Recht - bei Auslandsbeteiligung |
40 Euro 80 Euro |
Zusatzpauschale für Trauungen am Freitagnachmittag | 100 Euro |
Zusatzpauschale für Samstagstrauungen | 200 Euro |
Zusatzpauschale für Eventtrauungen (außerhalb vom Rathaus) | 50 Euro |
Stammbuchverkauf | 20-40 Euro (je nach Modell) |
Sektempfang im Trauzimmer | derzeit nicht vorgesehen |
bis zu 5 Bistrotische bei Trauungen im Trauzimmer oder Barocksaal | kostenlos bei Verfügbarkeit (Reservierung notwendig) |
Welche Stellen sollte ich nach der Eheschließung aufsuchen?
Bitte beachten Sie, dass sich durch die Eheschließung Ihr Familienstand und unter Umständen auch der bisher geführte Name ändert. Es ergeben sich durch die Eheschließung Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen, die Sie bestimmten Behörden und anderen Stellen mitteilen müssen. In der Regel fällt folgendes an:
- Personalausweis, Reisepass und Führerschein ändern
- Lohnsteuerklasse ändern lassen
- Krankenkasse verständigen
- Banken Bescheid geben
- Versicherungen auf Begünstigte prüfen
- Arbeitgeber informieren
- Konsulat Eheschließung anzeigen (bei Auslandsbeteiligung)