Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit
Sachgebiet Asylbewerberleistung/Wohnheimverwaltung/Unterbringung
Beschreibung
Geflüchtete, die in Deutschland Asyl beantragen, werden nach bestimmten Quoten auf die einzelnen Bundesländer und dann nach einer einwohnerbezogenen Quote auf die Stadt- und Landkreise weiter verteilt. Die vorläufige Unterbringung erfolgt in Baden-Württemberg in Gemeinschaftsunterkünften, die jeder Stadt- bzw. Landkreis betreiben muss.
Das Sachgebiet Asylbewerberleistung / Wohnheimverwaltung / Unterbringung ist für den Betrieb der Gemeinschaftsunterkünfte im Main-Tauber-Kreis und für die Auszahlung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verantwortlich.
Kontakt
Telefon +49 (79 31) 48 27 63 91
Internet
Landratsamt Main-Tauber-Kreis
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis bietet persönliche Vorsprachen bei Anliegen aller Art nach vorheriger Terminvereinbarung an. Hierfür stehen insbesondere folgende Servicezeiten zur Verfügung:
Montag
08:00 Uhr
- 12:30 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr
- 12:30 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr
- 12:30 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr
- 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr
- 12:30 Uhr