Wasserentnahme wird weiter eingeschränkt

Bach nahe einer Ortschaft
Die Entnahme von Wasser aus Flüssen und Bächen wird weiter eingeschränkt. Foto: Stadt Wertheim

Die Allgemeinverfügung vom 14. Juli, welche die Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern einschränkt, wird ausgeweitet. Wegen der verschärften Niedrigwassersituation erstreckt sie sich nun auf alle oberirdischen Gewässer im Main-Tauber-Kreis mit Ausnahme des Mains. Wie das Landratsamt informiert, gilt die Regelung ab Donnerstag, 21. August, und bis mindestens Dienstag, 30. September.

„Trotz verregnetem Juli herrscht aufgrund der anhaltenden Trockenphase eine verschärfte Niedrigwassersituation, in deren weiterem Verlauf auch mittelfristig keine grundlegende Änderung der Witterungsverhältnisse zu erwarten ist. Wir empfehlen auch bei den weiterhin zulässigen Formen der Wasserentnahme zurückhaltend zu sein, um den angespannten Wasserhaushalt nicht zusätzlich zu belasten“, sagt Erster Landesbeamter Florian Busch.

Weiterhin erlaubt bleiben das Schöpfen mit Handgefäßen (zum Beispiel Gießkanne oder Eimer) sowie das Tränken von Vieh direkt aus dem Gewässer. Ausgenommen sind außerdem alle Wasserkraftanlagen, Fischteichanlagen und sonstige Wasserbenutzungsanlagen, die das entnommene Wasser nach Gebrauch wieder in das Gewässer einleiten.

Die mit wasserrechtlicher Erlaubnis des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis zugelassenen Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern zum Zweck der Produktion bestimmter Lebensmittel in der Landwirtschaft und im gewerblichen Gartenbau müssen nun im gesamten Landkreis auf 50 Prozent der erlaubten Wassermenge reduziert werden. Alle anderen zugelassenen Wasserentnahmen sind laut der Allgemeinverfügung untersagt.

Die öffentliche Bekanntmachung kann unter www.main-tauber-kreis.de/oeffentliche-bekanntmachungen abgerufen werden. Für weitere Informationen steht das Umweltschutzamt im Landratsamt unter der Telefonnummer 09341/82-5775 zur Verfügung.