OB schlägt Bürgerentscheid zum Krankenhaus vor

Voraussetzung für Rückkehr in kommunale Trägerschaft

Schild mit der Aufschrift "Rotkreizklinik Wertheim"
Foto: Stadt Wertheim

Eine Rückkehr des Krankenhauses in städtische Trägerschaft hält Oberbürgermeister Markus Herrera Torrez nur unter der Voraussetzung eines positiven Bürgerentscheids für denkbar. Diese Überlegung machte er im Rahmen der Einbringung des Haushalts 2024 am Montag im Gemeinderat öffentlich. Sie gelte für den Fall, dass keine andere Lösung gefunden wird.

Die Frage einer kommunalen Trägerschaft oder Beteiligung sei eine Entscheidung zwischen Herz und Verstand, so der Oberbürgermeister. „Uns allen liegt das Krankenhaus am Herzen.“ Es gehe schließlich um die Versorgung von bis zu 50.000 Patienten in der Raumschaft. „Das ist viel wert!“ Es brauche aber auch Fachwissen, Weitblick und Fingerspitzengefühl. Und es sei eine Entscheidung mit Risiken – in finanzieller Hinsicht, aber auch im Hinblick auf die Akzeptanz.

„Ohne ein Bekenntnis der Bürgerinnen und Bürger zum Krankenhaus ist eine Trägerschaft der Stadt Wertheim nicht denkbar“, so OB Herrera Torrez. Die Bürgerinnen und Bürger müssten nicht nur bereit sein, in dieses Krankenhaus zu gehen, sich dort behandeln oder einweisen zu lassen. Sie müssten auch bereit sein, die Risiken und finanziellen Auswirkungen einer Klinik in städtischer Trägerschaft mitzutragen.

Denn das medizinische Versorgungskonzept, das im laufenden Schutzschirmverfahren bisher entworfen wurde, sehe auch künftig ein jährliches Defizit im Millionenbereich vor. Und die Auswirkungen der kommenden Krankenhausreform seien derzeit nicht zu kalkulieren. „Das heißt, dass im Fall einer Beteiligung der Stadt dauerhaft Einnahmen und Steuergelder aus dem städtischen Haushalt in das Krankenhaus fließen.“ Das ginge angesichts der Haushaltslage nur durch Mehreinnahmen zum Beispiel bei der Gewerbesteuer oder durch die Kürzung von Ausgaben und damit Leistungen der Stadt.

Der Oberbürgermeister verdeutlichte nochmals, dass die Überlegung eines Bürgerentscheids nur in dem Fall greife, dass keine andere Lösung gefunden werde. Die Schwesternschaft München und der von ihr beauftragte Generalhandlungsbevollmächtige seien in der Verantwortung, ein tragfähiges Konzept zu entwickeln und dazu auch mit weiteren potentiellen Partnern zu sprechen. Dazu forderte der OB mit Nachdruck auf.

„Die Stadt entzieht sich nicht ihrer Verantwortung,“ betonte OB Herrera Torrez. Sie führe Gespräche, stelle Kontakte her und bringe die notwendigen Akteure und potentielle Partner zusammen. Wenn die Ergebnisse des Schutzschirmverfahrens vorliegen, gelte es zu bewerten, wie man mit diesem Ergebnis umgehe.