Europawahl

Am Sonntag, den 9. Juni 2024, findet die Wahl zum 10. Europäischen Parlament statt. Die Europawahl erfolgt nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern nach nationalen Wahlgesetzen. In der Bundesrepublik Deutschland regeln das Europawahlgesetz (EuWG) und die Europawahlordnung (EuWO) das Wahlverfahren.

Wichtige Informationen für Wählerinnen und Wähler

Wer ist in Wertheim wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige und EU-Bürger/ -innen, die in Wertheim wohnen und am Wahltag:

  • mindestens 16 Jahre alt sind
  • seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union innehaben oder sich gewöhnlich dort aufhalten
  • weder in der Bundesrepublik Deutschland noch im Herkunfts-Mitgliedstaat vom Wahlrecht ausgeschlossen wurden
  • in einem Wählerverzeichnis der Stadt Wertheim geführt werden

Wie kann man als Unionsbürger/-in der übrigen Mitgliedstaaten in Wertheim an der Europawahl teilnehmen?

Unionsbürger/-innen, die in Wertheim an der Europawahl teilnehmen möchten, müssen in ein Wählerverzeichnis der Stadt Wertheim eingetragen sein. Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Eintragung von Amts wegen:
    Wahlberechtigte Unionsbürger/-innen werden von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis der Stadt Wertheim eingetragen, wenn sie auf ihren Antrag hin bereits bei der Wahl vom 13.06.1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament in das Wählerverzeichnis eingetragen waren, sofern sie am 42. Tag vor der Wahl (= 28. April 2024) in Wertheim gemeldet sind.
  2. Eintragung auf Antrag:
    Unionsbürger/innen, die nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis der Stadt Wertheim eingetragen werden, müssen einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag muss spätestens 21. Tage vor der Wahl (= 19. Mai 2024) bei der Stadtverwaltung Wertheim eingehen. Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von dem/der Antragsteller/-in unterzeichnet und der Stadtverwaltung Wertheim im Original übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.

    Das entsprechende Antragsformular erhalten Sie auf der Homepage der Bundeswahlleiterin.

Deutsche im Ausland

Wählen kann nur, wer in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, können sich unter bestimmten Voraussetzungen - auf Antrag - in ein Wählerverzeichnis eintragen lassen. Die Voraussetzungen für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis, sowie das entsprechende Antragsformular, erhalten Sie auf der Homepage der Bundeswahlleiterin.

Wahlbenachrichtigung

Vor jeder Wahl erhalten alle Wahlberechtigten, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 19.05.2024) eine Wahlbenachrichtigung.

Was kann ich tun, wenn ich keine Wahlbenachrichtigung erhalten habe?

Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, so melden Sie sich schnellstmöglich beim Wahlamt Wertheim. Eine Berichtigung des Wählerverzeichnisses ist nur bis zum 16. Tag vor der Wahl (= 24.05.2024) möglich. Nur wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann an der Wahl teilnehmen.

Was kann ich tun, wenn ich meine Wahlbenachrichtigung verloren habe?

Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben, können Sie dennoch wählen gehen. Sie müssen hierzu zwingend Ihren Personalausweis oder Reisepass zum Wahllokal mitbringen. Sollten Sie nicht mehr wissen in welchem Wahllokal sie wählen, melden Sie sich rechtzeitig beim Wahlamt Wertheim.

Bei Fragen und für Informationen steht Ihnen das Wahlamt der Stadt Wertheim gerne jederzeit zur Verfügung.

Wahlamt Wertheim

Sabrina Enzfelder
Personal und Organisation

Umfassende, tiefergehende Informationen rund um die Europawahl erhalten Sie auf der Homepage der Bundeswahlleiterin www.bundeswahlleiterin.de.