Neue Grundsteuer wird Verschiebungen bringen

Festlegung der Hebesätze im Herbst 2024

Symbolbild. Ein weißer und ein roter Leitz-Ordner mit der Aufschrift Grundsteuer. Danaben liegen ein Taschenrechner und ein Kugelschreiber.
Foto: Stadt Wertheim / Shutterstock

Die Grundsteuer wird 2025 auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt. Der Gemeinderat der Stadt Wertheim wird sich im Herbst 2024 mit der Festlegung der neuen Hebesätze beschäftigen. „Dann müssen wir schwierige Entscheidungen treffen, die keine Freude machen“, kündigte Oberbürgermeister Markus Herrera Torrez im Verwaltungs- und Finanzausschuss an.

Gerade in ländlichen Gebieten wie Wertheim werde es zu erheblichen Verschiebungen bei der Erhebung der Grundsteuer kommen, so OB Herrera Torrez. Grund dafür ist das vom Land Baden-Württemberg vorgegebene Erhebungsverfahren. Es führt dazu, dass tendenziell Gewerbeflächen niedriger und Wohnbauflächen dafür höher besteuert werden. Die Gesamteinnahmen für die Stadt hingegen sollen gleichbleiben.

Im der Sitzung informierte Thomas Schilling, Abteilungsleiter Abgaben bei der Stadtverwaltung, über die Grundsteuerreform. Ausgangspunkt war 2018 ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das Grundsteuerreformgesetz wurde im Bundestag Ende 2019 beschlossen.

Bei der Grundsteuer A für Land- und Forstwirtschaft seien keine gravierenden Veränderungen zu erwarten. Schilling setzte deshalb den Schwerpunkt seiner Erläuterungen bei der Grundsteuer B, die sich auf alle bebauten und unbebauten Flächen bezieht. Baden-Württemberg, so betonte der Fachmann, habe sich als einziges Bundesland für ein reines Bodenwertmodell entscheiden, bei dem die tatsächliche Bebauung und der Immobilienwert keine Rolle spielen.

Grundstücke mit einem hohen Bodenrichtwert werden also höher belastet als jene mit einem niedrigen Bodenrichtwert. Das habe in Wertheim zur Folge, dass tendenziell für Gewerbeflächen in der Regel weniger Grundsteuer als bisher zu zahlen ist, für Wohnflächen dagegen mehr. Weiter absehbar sei, so Thomas Schilling, dass unbebaute Grundstücke stärker und kleine Grundstücke mit hoher baulicher Nutzung weniger belastet werden. Von der Grundsteuerreform seien in Wertheim etwa 13.800 Grundstücke und knapp 10.000 Steuerpflichtige betroffen.

Zur Zeitschiene führte Thomas Schilling aus, dass die Stadt die neuen Hebesätze erst kalkulieren kann, wenn alle Messbeträge vorliegen. Das Finanzamt hat bisher etwa die Hälfte versandt. Die vollständige Bearbeitung dauert voraussichtlich bis Spätsommer 2024. Beschlüsse über die Grundsteuerhebesätze werden also im Herbst nächstes Jahres auf der Tagesordnung der kommunalen Gremien stehen. Die Grundsteuerreform soll für die Kommunen aufkommensneutral sein, das heißt: Die Gesamteinnahmen für den städtischen Haushalt sollen gleichbleiben. „Das wird zwangsläufig zu Belastungsverschiebungen zwischen den einzelnen Grundsteuerobjekten führen,“ so Thomas Schilling.

Dreistufiges Verfahren

Als Grundlage für Neubewertung haben die örtlichen Gutachterschüsse zunächst bis 1. Januar 2022 die Bodenrichtwerte bestimmt. Anschließend waren die Grundstücksbesitzer zur Abgabe von Feststellungserklärungen an das Finanzamt aufgefordert. 

Das Verfahren zur Festlegung der Grundsteuer B läuft dreistufig:
* Zunächst setzt das Finanzamt den Grundsteuerwert fest; er entspricht dem von den Gutachterausschüssen ermittelten Bodenrichtwert multipliziert mit der Grundstücksfläche.
* Dann legt das Finanzamt den Grundsteuermessbetrag fest; er entspricht dem Grundsteuerwert multipliziert mit der Grundsteuermesszahl. Die Messzahl ist ein gesetzlich festgelegter Faktor. Er liegt bei 1,3 Promille, für Wohnnutzung gibt es Abschläge (z.B. 30 Prozent bei überwiegender Wohnnutzung)
* Und schließlich folgt der Grundsteuerbescheid durch die Kommune. Dabei wird der Messbetrag mit dem Hebesatz multipliziert. Über die Höhe des Hebesatzes entscheidet die Kommune.