Kommunalwahlen

Am Sonntag, den 9. Juni 2024, finden im Rahmen der Kommunalwahlen in der Großen Kreisstadt Wertheim folgende Wahlen statt:

  • Wahl der Kreisräte
  • Wahl der Gemeinderäte
  • Wahl der Ortschaftsräte

Wichtige Informationen für Wählerinnen und Wähler

Wer darf in Wertheim wählen?

Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige und EU-Bürger/-innen, die am Wahltag:

  • mindestens 16 Jahre alt sind
  • seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Wertheim (bzw. bei der Kreistagswahl im Landkreis) haben
  • als Wohnungslose ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet der Stadt Wertheim haben und auf Antrag (spätestens am 21. Tag vor der Wahl) in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
  • im Wählerverzeichnis der Stadt Wertheim geführt werden

Für Rückkehrer/-innen, die durch einen Wegzug aus Wertheim ihr Bürgerrecht nach § 12 Abs. 1 der Gemeindeordnung verloren haben, aber vor Ablauf von drei Jahren wieder nach Wertheim zugezogen sind gilt die vorgenannte Drei-Monatsfrist nicht. Sie haben die Möglichkeit, sich bis zum 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) in das Wählerverzeichnis auf Antrag eintragen zu lassen.

Wahlbenachrichtigung

Vor jeder Wahl erhalten alle Wahlberechtigten, die in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind, spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 19.05.2024) eine Wahlbenachrichtigung.

Was kann ich tun, wenn ich keine Wahlbenachrichtigung erhalten habe?

Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, so melden Sie sich schnellstmöglich beim Wahlamt Wertheim. Eine Berichtigung des Wählerverzeichnisses ist nur bis zum 16. Tag vor der Wahl (= 24.05.2024) möglich. Nur wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann an der Wahl teilnehmen.

Was kann ich tun, wenn ich meine Wahlbenachrichtigung verloren habe?

Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben, können Sie dennoch wählen gehen. Sie müssen hierzu zwingend Ihren Personalausweis oder Reisepass zum Wahllokal mitbringen. Sollten Sie nicht mehr wissen in welchem Wahllokal sie wählen, melden Sie sich rechtzeitig beim Wahlamt Wertheim.

Kandidaten für den Gemeinderat und Ortschaftsrat

Die öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats am 09.06.2024 (PDF | 281 KB) erfolgte am 22.04.2024.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den nachfolgenden Seiten:

Wer ist wahlberechtigt? Wer wird gewählt? Und wie wird eigentlich gewählt? Die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg klärt diese und weitere Fragestellungen in einem anschaulichen Video.

YouTube

Bei Fragen und für Informationen rund um das Thema Wahlen steht Ihnen das Wahlamt Wertheim jederzeit gerne zur Verfügung.

Wahlamt Wertheim

Sabrina Enzfelder
Personal und Organisation

Umfassende, tiefergehende Informationen zu den Kommunalwahlen in Baden-Württemberg erhalten Sie auf der Homepage der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg www.kommunalwahl-bw.de.