
Wirtschaftsförderung
Die Wirtschaftsförderung der Stadt Wertheim ist die Service- und Anlaufstelle für alle am Standort Wertheim ansässigen und ansiedlungsinteressierten Firmen.
Das Referat Wirtschaftsförderung, Liegenschaften gibt Hilfestellung bei folgenden Themen:
- Beratung in allen Standortfragen
- Zentrale Anlaufstelle für am Ort ansässige und ansiedlungsinteressierte Firmen
- Unterstützung bei der Suche nach Gewerbeflächen und -objekten
- Unterstützung in Verwaltungsverfahren
- Betreuung von Investoren und Existenzgründern
- Vermietung von Flächen im Technologie- und Wirtschaftszentrum Wertheim (Existenzgründerzentrum)
- Stadtmarketing
- Unterstützung beim Knüpfen wichtiger Kontakte
- Unterstützung bei der Akquisition von Fördermitteln
- Abwicklung des Förderprogramms Einzelhandel in der Innenstadt
Auswirkungen des Coronavirus: Informationen und Unterstützung für Unternehmen
Die Corona-Krise hat viele Unternehmen vor große Herausforderungen gestellt. Die Sicherung der Liquidität ist dabei oberstes Gebot. Bund und Land unterstützen mit verschiedenen Hilfsmaßnahmen.
Zudem hilft die Online Plattform www.durchblick-macher.de kleinen Unternehmen und Selbständigen, die richtigen Hilfen in schwierigen Zeiten zu finden. Die Besucher der Plattform sollen Fragen zu ihrer wirtschaftlichen Situation beantworten und erhalten dann eine individuelle Auswahl an Hilfsmaßnahmen. Das Angebot ist für Nutzer kostenlos.
Hilfspaket des Bundes
Corona-Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung für Unternehmen, die weiterhin beantragt werden können.
- Kurzarbeitergeld: Sonderregelung zum erleichterten Zugang (mind. 10 Prozent - statt 30 Prozent - der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen)
- Rettungs- und Zukunftsprogramm NEUSTART KULTUR: Um die Notlage im Kultur- und Medienbereich zu lindern und die kulturelle Infrastruktur zu erhalten, hat die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) das Rettungs- und Zukunftsprogramm NEUSTART KULTUR mit einem Gesamtvolumen von mittlerweile insgesamt 2Mrd. Euro aufgelegt. Nach den aktuell geltenden Vorgaben können Kulturschaffende und Kultureinrichtungen 30. Juni 2023 mit den Programmmitteln unterstützt werden. Derzeit besteht NEUSTART KULTUR aus 74 spartenspezifischen Einzelprogrammen.
- Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen: Der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen stellt ein ergänzendes Instrument zu den o.g. Hilfen dar, das den kulturellen Sektor dabei unterstützen soll, unter den erschwerten Bedingungen der Pandemie zum Normalbetrieb zurückzukehren. Das Programm wird gemeinsam vom Bundesministerium der Finanzen und der Beauftragten für Kultur und Medien verantwortet. Bis zu 2,5 Milliarden Euro stehen zur Verfügung, um die Wiederaufnahme und Planbarkeit von Kulturveranstaltungen zu ermöglichen.
Weitere Infos hier.
Hilfspaket des Landes
Corona-Hilfen
Informationen über die Überbrückungshilfe I-III, Überbrückungshilfe III Plus, Überbrückungshilfe IV, die November- und Dezemberhilfe, Neustarthilfe, Neustarthilfe Plus sowie Neustarthilfe 2022 (auch Infos zu Schluss- und Endabrechungen) sind unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de abrufbar.
Invest BW
Update (20.01.2023): Unternehmen können seit dem 13. Januar Anträge zur Förderung ihrer geplanten Innovationsprojekte im Bereich “Green Tech” einreichen.
Für diesen Aufruf stehen 30 Millionen Euro zur Verfügung. Die eingereichten Vorhaben sollen nach festgelegten Förderkriterien und unter wettbewerblichen Gesichtspunkten bewertet werden. Anträge auf Förderung können bis zum Stichtag 31. März 2023 eingereicht werden. Gefördert werden Projekte und Maßnahmen von Unternehmen und Start-Ups in Baden-Württemberg, die einen signifikanten Beitrag dazu leisten, den Themenfokus „Green Tech“ im Land weiter voranzubringen. Die Fördersätze werden gegenüber dem letzten missionsorientierten Förderaufruf beibehalten. Sie liegen zwischen 45 % (Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern) und 15 % (Unternehmen mit 3.000 oder mehr Mitarbeitern). Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Anteilsfinanzierung durch das Land gewährt. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe aus Baden-Württemberg, bei Verbundvorhaben auch gemeinsam mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen aus Baden-Württemberg. Für Einzelvorhaben können Zuschüsse zwischen 20.000 Euro und bis zu einer Million Euro, für Verbundvorhaben von bis zu drei Millionen Euro gewährt werden.
Weitere Infos hier.
Beratungspartner für Unternehmen
Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern können sich bei einem der vier branchenorientierten Beratungsdienste informieren und je nach Bedarf die Beratung durch einen erfahrenen Experten erhalten.
Mehr Informationen – je nach Branche – sind abrufbar unter:
Weitere Informationen:
RKW Baden-Württemberg
BWHM - Beratungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Handwerk und Mittelstand
DEHOGA Baden-Württemberg
Unternehmensberatung Handel - Ein Unternehmen der Handelsverbände in Baden-Württemberg
Hilfspaket der Stadt Wertheim
Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei. Und viele Betriebe leiden unter den Auswirkungen des langen Stillstands. Deshalb hat die Stadt Wertheim, wie schon im Frühjahr 2020, im Verbund mit ihren Unternehmen erneut ein Paket an wirtschaftlichen Hilfen zusammengestellt. Der Schwerpunkt liegt auf der Unterstützung von Gastronomie und Einzelhandel. Der Gemeinderat hat das 14 Punkte umfassende Maßnahmenpaket am 21. Juni einstimmig beschlossen.
Gemeinderatsvorlage (482 KB)
Liquiditätshilfen für Unternehmen
L-Bank
Unternehmen mit Tätigkeit in Baden-Württemberg können zur Deckung von kurzfristigem Liquiditätsbedarf Kredite beantragen.
Für landwirtschaftliche Betriebe steht das Förderangebot Liquiditätssicherung mit bis zu zehn Millionen Euro zur Verfügung.
Für alle Programme gilt das "Hausbankprinzip"..
Weitere Informationen können bei der L-Bank abgerufen werden.
L-Bank Hotline: 0711 1222345, E-Mail: wirtschaftsfoerderung@l-bank.de
Weitere Infos hier.
Bürgschaftsbank Baden-Württemberg
Die Programme der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg finden Sie hier.
Der Bürgschaftsantrag ist über die Hausbank zu stellen.
Über das Finanzierungsportal www.ermoeglicher.de der deutschen Bürgschaftsbanken können Unternehmer Bürgschaftsanfragen für ihr Finanzierungsvorhaben auf digitalem Weg stellen und erhalten eine schnelle Ersteinschätzung durch die Bürgschaftsbank zur Machbarkeit des Vorhabens.
Bürgschaftsbank Baden-Württemberg Hotline: 0711 16456, E-Mail: ermoeglicher@buergschaftsbank.de
Weitere Infos hier.
Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesregierung hat erleichterte Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit eingeführt. Neu ist, dass der Anspruch auf Kurzarbeitergeld bereits besteht, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als zehn Prozent haben. Zudem kann das Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer beantragt werden. Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden kann verzichtet werden.
Das Kurzarbeitergeld ist durch das Unternehmen (Arbeitgeber) bei der örtlichen Arbeitsagentur zu beantragen.
Bundesagentur für Arbeit Hotline für Unternehmer: 0800 4555520
Weitere Infos hier.
Steuerliche Erleichterungen
Um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, werden die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen und im Bereich der Vollstreckung verbessert. Zur Abstimmung der Voraussetzungen wird die telefonische Rücksprache mit dem jeweils zuständigen Finanzamt empfohlen.
Das Bundesministerium für Finanzen informiert über die steuerlichen Erleichterungen für vom Corona-Virus betroffenen Unternehmen.
Finanzamt Tauberbischofsheim Telefon: 09341 8040.
Wertheimer Betriebe, die von der Corona-Krise besonders hart getroffen werden, können bei der Stadt Wertheim ab sofort die Stundung ihrer Gewerbesteuer beantragen. Gestundet werden können Steuern, die bereits fällig sind oder in diesem Jahr fällig werden.
Der Antrag muss eine Begründung enthalten und die Antragsteller müssen ihre Verhältnisse darlegen. Die schriftlichen Anträge können formlos gestellt werden bei der Stadt Wertheim, Referat „Finanzen, Betriebswirtschaft“, Telefon: 09342 301 172, E-Mail: thomas.schilling@wertheim.de.
Auf Stundungszinsen wird in der Regel verzichtet. Bis auf Weiteres wird die Stadt außerdem keine Mahnungen verschicken oder die Zahlung bereits fälliger Gewerbesteuern vollstrecken.
Befristet bis zum 31. Dezember 2022 sollen Betriebe der Gastronomie von einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auf Speisen profitieren. Weitere Infos hier.
Liquiditätssicherung der Rentenbank (Landwirtschaft, Gartenbau und Weinbau)
Die wirtschaftliche Situation der Landwirtschaft wird in hohem Maße von externen Faktoren beeinflusst. Diese können Auslöser eines erhöhten Finanzierungsbedarfs sein. Die Rentenbank fördert die Stabilität landwirtschaftlicher Unternehmen.
Weitere Infos hier.
Verdienstausfallentschädigung nach Infektionsschutzgesetz
Sofern Sie oder Ihr Betrieb oder Ihre Mitarbeiter vom Gesundheitsamt unter Quarantäne gestellt wurden, können Ihnen Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz zustehen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie beim Gesundheitsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis.
Gesundheitsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis Hotline: 09341 824010
Für weitere Informationen verweisen wir auf die Internetseiten der Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken sowie der Handwerkskammer Heilbronn-Franken.