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Förderprogramm Einzelhandel

Die Richtlinien der Stadt Wertheim zur Förderung der Ansiedlung und Fortführung von Einzelhandelsbetrieben in der Innenstadt (Förderprogramm Einzelhandel) leisten einen wirkungsvollen Anreiz für die Stärkung der Innenstadt von Wertheim als attraktives Einkaufszentrum. Sie unterstützen die Neueröffnung/Neuansiedlung und auch die Fortführung von Einzelhandelsbetrieben (Bestandssicherung) in der Innenstadt. Das Förderprogramm trägt damit zum Erhalt und zur Steigerung der Attraktivität der Innenstadt von Wertheim bei und leistet einen Beitrag zur Beseitigung von Leerständen. Existenzgründungen im Einzelhandel werden mit der kommunalen Förderung unterstützt. Ferner sichert das Förderprogramm vorhandene und schafft zusätzliche Arbeitsplätze im Einzelhandel.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung und damit förderfähig sind die Neueröffnung bzw. Neuansiedlung sowie die Fortführung von Einzelhandelsbetrieben und sonstigen Gewerbebetrieben mit dem Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit in den „zentrenrelevanten Sortimenten“ innerhalb des Fördergebietes (707 KB).  Einzelhandelsbetriebe und sonstige Gewerbebetriebe innerhalb des Fördergebietes, deren Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit nicht auf den Handel mit "zentrenrelevanten Sortimenten" gerichtet ist, können ausnahmsweise gefördert werden. Betriebe des Gaststättengewerbes, der Hotellerie und sonstige Dienstleistungsbetriebe sind von der Förderung ausgeschlossen.

Wer erhält Förderung?

Zuwendungsempfänger sind natürliche oder juristische Personen, die einen Betrieb innerhalb des Fördergebiets neu eröffnen bzw. ansiedeln oder einen bestehenden Betrieb fortführen und hierzu einen Mietvertrag über Gewerbeflächen für einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren abgeschlossen haben.

In welcher Form und Höhe und über welchen Zeitraum wird die Förderung gewährt?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den Kosten der Einrichtung/Inbetriebnahme, Beschaffung eines ersten Warenlagers, einer Geschäftseinrichtung, der Modernisierung oder sonstiger Marketingmaßnahmen des Einzelhandelsbetriebes oder sonstigen Gewerbebetriebes.
 
Der Zuschuss beträgt pauschal, ohne Nachweis der einzelnen entstandenen Kosten,
-    bei Betrieben mit einer Verkaufsfläche bis 75 m²: 900 Euro/Jahr
-    bei Betrieben mit einer Verkaufsfläche von mehr als 75 m²: 1.200 Euro/Jahr
 
Der Zuschuss wird für einen Zeitraum von 3 Jahren ab Neueröffnung oder Fortführung des Betriebes gewährt.

Die Förderung wird jährlich als Jahresbetrag bargeldlos ausgezahlt.

Was muss ich tun, um gefördert zu werden?

Sie stellen einen schriftlichen Antrag auf Förderung an die

Stadtverwaltung Wertheim
Referat Wirtschaftsförderung, Liegenschaften
John-F.-Kennedy-Str.1
97877 Wertheim
E-Mail: wirtschaftsfoerderung@wertheim.de.

Ihr Antrag muss folgende Unterlagen enthalten:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • aussagekräftiger Geschäftsplan
  • maßstabsgerechter Grundriss/Lageplan des Betriebes
  • Mietvertrag
  • bisheriger Mietvertrag (bei Fortführung eines bestehenden Betriebes)
  • Antrag/Nachweis der Mitgliedschaft beim Verein Stadtmarketing Wertheim e.V.
  • Gewerbeanmeldung bei der Stadt Wertheim

Wichtig!
Der Förderantrag ist vor Beginn des Mietzeitraums (sowohl bei Neueröffnung bzw. Neuansiedlung als auch bei Fortführung eines bestehenden Betriebes) einzureichen.

Förderprogramm Einzelhandel/Abgrenzungsplan/Antragsformular

Details zu den Richtlinien der Stadt Wertheim zur Förderung der Ansiedlung und Fortführung von Einzelhandelsbetrieben in der Innenstadt (Förderprogramm Einzelhandel) entnehmen Sie bitte folgenden Dokumenten:

Förderprogramm Einzelhandel vom 27.04.2015 (72 KB)

Abgrenzungsplan Förderprogramm Einzelhandel vom 27.04.2015 (707 KB)
als räumliche Abgrenzung des Fördergebietes (Ziffer 3 des Förderprogramms)

Antragsformular (709 KB) (Ziffer 6.2 des Förderprogramms)

Ansprechpartner

Stadtverwaltung Wertheim
Jürgen Strahlheim
Telefon 09342 / 301-120
Telefax 09342 / 301-560
E-Mail-Kontakt

Alina Fröhlich
Telefon 09342 / 301-124
E-Mail-Kontakt

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