Startseite » Bürgerservice » Wegweiser » Standesamt » Heiraten » Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

Vor der standesamtlichen Trauung ist die beabsichtigte Eheschließung beim Standesamt anzumelden. Die Prüfung der Ehevoraussetzung erfolgt auf Grundlage  der erforderlichen Unterlagen.

Die Anmeldung der Eheschließung muss bei dem Standesamt vorgenommen werden, bei dem einer der beiden Eheschließenden einen Wohnsitz hat. Geschlossen werden kann die Ehe bei jedem Standesamt in Deutschland. Bitte beachten Sie, dass eine Eheanmeldung nur 6 Monate gültig ist.

Erforderliche Unterlagen

Sind beide Eheschließenden ledig, deutsche Staatsangehörige und in Deutschland geboren, werden folgende Unterlagen benötigt:

  • 1 aktuelle Abschrift aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Geburtsstandesamt)
  • 1 Personalausweis oder Reisepass
  • 1 aktuelle, erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes - erhältlich im Bürger-Service-Zentrum
    Ausnahme: Eheanmeldung und -schließung erfolgt ohne Einbindung anderer Behörden in Wertheim, dann wird diese nicht benötigt

Bei geschiedenen oder verwitweten Personen wird zusätzlich eine Eheurkunde oder ein Eheregisterauszug mit eingetragener Scheidung bzw. Tod des letzten Partners benötigt.

Bei abweichenden Rahmenbedingungen (z.B. Vorehe und/oder Scheidung im Ausland, ausländische Staatsangehörigkeit) wenden Sie sich bitte während der regulären Öffnungszeiten an das Standesamt. Hier erhalten Sie ausführliche Informationen, welche Urkunden und Dokumente Sie für eine Eheschließung benötigen und bei welcher Behörde Sie diese erhalten.