„Günstig Wohnen in idyllischer Umgebung“, unter diesem Motto steht der Wertheimer Immobilienmarkt. Er hat vom Hausbau im Grünen bis zur schicken Altstadtwohnung für jeden Geschmack etwas zu bieten. Kommunale Förderprogramme, die gute Schul- und Gesundheitsversorgung und das Angebot an seniorengerechten Wohnungen machen Wertheim für alle Altersgruppen interessant.
Die Ruine der Burg Wertheim, eine der größten Steinburgen Süddeutschlands, thront auf einem Bergsporn zwischen Main und Tauber. Nicht allein aufgrund dieser besonderen topographischen Lage, die Burg und Altstadt scheinbar zu einer Einheit verschmelzen lässt, schwärmen die Wertheimer auch gerne von ihrem „Schloss“.
Wertheim ist eine familienfreundliche Kommune, in der bürgerschaftliches Engagement großgeschrieben wird. Neben der guten Versorgung mit Krippen- und Kindergartenplätzen, Schulen und Jugendtreffs gibt es viele weitere Angebote. Der „Familienpass“ ist ein in der Region einmaliges Förderinstrument. Die Stadt koordiniert ein Familiennetzwerk, unterstützt den Seniorenbeirat und stellt im „Familienwegweiser“ Informationen von der Geburt bis zum Seniorenalter zusammen.
Wertheim, der größte Wirtschaftsstandort der Region, ist Heimat zahlreicher Weltmarktführer und das Zentrum der deutschen Laborglasindustrie. Die gute Verkehrsanbindung, günstige Gewerbeflächen und eine aktive Wirtschaftsförderung machen Wertheim zum Top-Standort. Die Attraktivität der Arbeitsplätze wird unterstützt durch das lebenswerte Umfeld mit einem guten Bildungs- und Wohnungsangebot.
Land verlängert und verschärft die Corona-Maßnahmen
Im Dezember sind nur noch Treffen von bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt. Foto: Stadt Wertheim / Shutterstock
Der Lockdown wird verlängert und teilweise verschärft. Das war das Ergebnis der Bund-Länder-Beratungen letzte Woche. Nun hat das Land seine Corona-Verordnung mit dieser Zielrichtung überarbeitet und am Montag veröffentlicht. Die neuen Regeln gelten ab heute, 1. Dezember. Sie standen im Mittelpunkt der heutigen Beratungen des Corona-Lenkungsstabs. Die wichtigsten Änderungen: Die Maskenpflicht wird ausgeweitet, die Kontaktbeschränkung enger gefasst.
Die neuen Regeln gelten zunächst bis 20. Dezember. Mitte des Monats wollen die Politiker in Bund und Land die Pandemie-Lage neu bewerten und dann über eine weitere Verlängerung oder über Lockerungen entscheiden. Für letzteres sah Bürgermeister Stein keinen Spielraum. „Die Infektionszahlen sind auf allen Ebenen auf einem hohen Plateau.“ Mit dem Inzidenzwert von 137,5 (Stand 30. November) liege man im Main-Tauber-Kreis sogar über dem Landesdurchschnitt. „Wir müssen davon ausgehen, dass auch über den Jahreswechsel hinaus umfangreiche Beschränkungen notwendig sind.“
Kontakte weiter reduzieren
Im Dezember sind nur noch Treffen mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgerechnet. Wie einschneidend diese Beschränkung wirken kann, machte Ordnungsamtsleiter Mohr an einem Beispiel deutlich: Eine „Großfamilie“ mit mehr als fünf Mitgliedern muss also unter sich bleiben und darf keinen zusätzlichen Besuch haben.
Lockerungen über Weihnachten
Nur über die Weihnachtstage werden die Regeln gelockert. Um das Fest im engen Familien- und Freundeskreis feiern zu können, dürfen vom 23. bis 27. Dezember bis zu zehn Personen zusammenkommen, egal aus wieviel Haushalten. Auch hier werden Kinder bis 14 Jahre nicht mitgerechnet. Außerdem dürfen Hotels in diesem Zeitraum Reisende beherbergen, die zu einem Familienbesuch unterwegs sind. Lockerungen der Kontaktbeschränkungen für Silvester hingegen schließt das Land ausdrücklich aus.
Maskenpflicht
Die Maskenpflicht wird ausgeweitet. Sie gilt jetzt auch vor Ladengeschäften, Supermärkten und Einkaufszentren sowie auf den zugehörigen Parkplätzen. Ein Mund-Nasen-Schutz muss jetzt auch in allen Betrieben und Arbeitsstätten getragen werden – egal ob drinnen oder draußen – und zusätzlich direkt am Arbeitsplatz, wenn der Abstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann. Außerdem erhalten Städte und Gemeinden durch die neue Verordnung die Möglichkeit, die Maskenpflicht in der Öffentlichkeit zu verschärfen. Bürgermeister Stein kündigte an, dass noch vor dem Wochenende und damit rechtzeitig zum ersten „Wertheimer Winterzauber“ in der Fußgängerzone wieder Maskenpflicht herrschen wird. Die Hinweisschilder wurden dann am Mittwoch angebracht.
Einzelhandel
Geschäfte mit einer Verkaufsfläche bis 800 Quadratmeter dürfen höchsten einen Kunden pro zehn Quadratmeter einlassen. Größere Geschäfte müssen den Zugang so kontrollieren, dass maximal ein Kunde pro 20 Quadratmeter im Laden ist, davon ausgenommen sind Lebensmittelmärkte. „Es sind also keine großen Warteschlangen zu befürchten,“ meinte Volker Mohr.
Hotspotstrategie
Das Sozialministerium arbeitet noch an einer Hotspotstrategie: Bei außergewöhnlich starkem Infektionsgeschehen sollen regional ergänzende Maßnahmen ergriffen werden. Die Schwelle liegt bei einer 7-Tage-Inzidenz von 200.
Quarantäne im Verdachtsfall
Wann und wie lange muss man bei Corona-Symptomen in Quarantäne? Klare Regeln dazu hat das Sozialministerium in einer Verordnung formuliert, die bereits am Wochenende in Kraft getreten ist. Danach müssen sich Menschen mit Symptomen wie Fieber, trockenem Husten oder Verlust des Geruchs- und Geschmacksinns zum Schutz ihrer Mitmenschen direkt in häusliche Quarantäne begeben. Das gleiche gilt für positiv Getestete, deren Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen. Sie dürfen nicht noch bis zu einem Anruf vom Gesundheitsamt warten. Seit 1. Dezember ist die Quarantänezeit von 14 auf 10 Tage verkürzt.
Aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie und die neue Landesverordnung stehen auf der städtischen Internetseite unter www.wertheim.de/corona.