„Günstig Wohnen in idyllischer Umgebung“, unter diesem Motto steht der Wertheimer Immobilienmarkt. Er hat vom Hausbau im Grünen bis zur schicken Altstadtwohnung für jeden Geschmack etwas zu bieten. Kommunale Förderprogramme, die gute Schul- und Gesundheitsversorgung und das Angebot an seniorengerechten Wohnungen machen Wertheim für alle Altersgruppen interessant.
Die Ruine der Burg Wertheim, eine der größten Steinburgen Süddeutschlands, thront auf einem Bergsporn zwischen Main und Tauber. Nicht allein aufgrund dieser besonderen topographischen Lage, die Burg und Altstadt scheinbar zu einer Einheit verschmelzen lässt, schwärmen die Wertheimer auch gerne von ihrem „Schloss“.
Wertheim ist eine familienfreundliche Kommune, in der bürgerschaftliches Engagement großgeschrieben wird. Neben der guten Versorgung mit Krippen- und Kindergartenplätzen, Schulen und Jugendtreffs gibt es viele weitere Angebote. Der „Familienpass“ ist ein in der Region einmaliges Förderinstrument. Die Stadt koordiniert ein Familiennetzwerk, unterstützt den Seniorenbeirat und stellt im „Familienwegweiser“ Informationen von der Geburt bis zum Seniorenalter zusammen.
Wertheim, der größte Wirtschaftsstandort der Region, ist Heimat zahlreicher Weltmarktführer und das Zentrum der deutschen Laborglasindustrie. Die gute Verkehrsanbindung, günstige Gewerbeflächen und eine aktive Wirtschaftsförderung machen Wertheim zum Top-Standort. Die Attraktivität der Arbeitsplätze wird unterstützt durch das lebenswerte Umfeld mit einem guten Bildungs- und Wohnungsangebot.
Unter Auflagen sind private Feiern in angemieteten Räumen, wie etwa dem Löwensteiner Bau auf der Burg, wieder erlaubt. Foto: Stadt Wertheim
Waren bislang Feiern nur im engen Familienkreis möglich, werden die Regelungen für private Veranstaltungen gelockert. Das Land hat hierzu eine neue Corona-Verordnung veröffentlicht, die ab 9. Juni gilt. Diese erlaubt nun Veranstaltungen in Restaurants, Eventlocations, Vereinsheimen oder Gemeindehäusern, an denen bis zu 99 Personen teilnehmen dürfen. „Damit lassen sich klassische Feierlichkeiten wie Hochzeiten und Vereinsfeiern regeln“, erklärt Volker Mohr, Leiter des Referats Öffentliche Ordnung. „Grundsätzlich gelten auch in der neuen Verordnung die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln.“
Die Zahl der Gäste ist im Verhältnis zur Raumgröße so zu begrenzen, dass zwischen den Anwesenden ein Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten werden kann. „Jedem Teilnehmer soll zudem ein eigener Sitzplatz zugewiesen werden“, so Volker Mohr. Beschäftigte am Veranstaltungsort zählen nicht zur Grenze von 99 Teilnehmern. Wie in der Gastronomie müssen auch Veranstalter privater Feiern Namen und Kontaktdaten der Gäste notieren. „So können im Zweifelsfall Infektionsketten nachverfolgen werden“, erläutert der Ordnungsamtsleiter. Gäste, Beschäftigte oder sonstige Mitwirkende, die innerhalb der vergangenen 14 Tage in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person standen oder aktuell stehen, müssen der Feier fernbleiben.
Gut für die Gesundheit, schwierig für die Stimmung: Wegen des erhöhten Infektionsrisikos ist Singen und Tanzen untersagt. Auf ihren Hochzeitstanz müssten die Brautleute beispielsweise deshalb nicht verzichten, so Volker Mohr. Darüber hinaus sei aber auf die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln zu achten. Räumlichkeiten sollten regelmäßig und ausreichend gelüftet werden. Bezahlungen sollten möglichst bargeldlos erfolgen.
„Die klassische Hausparty ist in der neuen Verordnung nicht erwähnt“, weist schließlich auf einen wichtigen Umstand Volker Mohr hin. Zu Feiern in einem privaten Garten oder Wohnräumen gelten die Regelungen der allgemeinen Corona-Verordnung. Danach dürfen in privaten Räumen bis zu zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten zusammenkommen. Die Landesregierung hat angekündigt, die Zahl auf bis zu 20 Personen erhöhen zu wollen. Eine verbindliche Regelung dazu lag am Dienstagmittag noch nicht vor.