„Günstig Wohnen in idyllischer Umgebung“, unter diesem Motto steht der Wertheimer Immobilienmarkt. Er hat vom Hausbau im Grünen bis zur schicken Altstadtwohnung für jeden Geschmack etwas zu bieten. Kommunale Förderprogramme, die gute Schul- und Gesundheitsversorgung und das Angebot an seniorengerechten Wohnungen machen Wertheim für alle Altersgruppen interessant.
Die Ruine der Burg Wertheim, eine der größten Steinburgen Süddeutschlands, thront auf einem Bergsporn zwischen Main und Tauber. Nicht allein aufgrund dieser besonderen topographischen Lage, die Burg und Altstadt scheinbar zu einer Einheit verschmelzen lässt, schwärmen die Wertheimer auch gerne von ihrem „Schloss“.
Wertheim ist eine familienfreundliche Kommune, in der bürgerschaftliches Engagement großgeschrieben wird. Neben der guten Versorgung mit Krippen- und Kindergartenplätzen, Schulen und Jugendtreffs gibt es viele weitere Angebote. Der „Familienpass“ ist ein in der Region einmaliges Förderinstrument. Die Stadt koordiniert ein Familiennetzwerk, unterstützt den Seniorenbeirat und stellt im „Familienwegweiser“ Informationen von der Geburt bis zum Seniorenalter zusammen.
Wertheim, der größte Wirtschaftsstandort der Region, ist Heimat zahlreicher Weltmarktführer und das Zentrum der deutschen Laborglasindustrie. Die gute Verkehrsanbindung, günstige Gewerbeflächen und eine aktive Wirtschaftsförderung machen Wertheim zum Top-Standort. Die Attraktivität der Arbeitsplätze wird unterstützt durch das lebenswerte Umfeld mit einem guten Bildungs- und Wohnungsangebot.
Freiluft-Sportanlagen für Aktivitäten ohne Körperkontakt dürfen im Laufe der Woche wieder öffnen. Foto: Stadt Wertheim / Shutterstock
Zahlreiche Änderungen, die entweder schon am Montag oder eine Woche später, am 18. Mai, in Kraft treten sollen, enthält die neueste Anpassung der Corona-Verordnung, die von der Landesregierung am Samstag veröffentlicht wurde. Erneut legte der Lenkungsstab deshalb heute eine „Sonntags-Sonderschicht“ ein, um unter der Leitung von Bürgermeister Wolfgang Stein über die Konsequenzen für die Stadt Wertheim zu beraten. Übereinstimmend stellte man fest, dass es zur Ausgestaltung vieler Lockerungen noch entsprechender Rechtsverordnungen des Landes bedarf. Diese müsse man abwarten, ehe man handeln könne. Bereits im Vorfeld „haben uns aber schon zahlreiche Anrufe erreicht. Die Leute wollen wissen, was sie ab wann tun dürfen“, informierte Ordnungsamtsleiter Volker Mohr.
Kontaktbeschränkungen verlängert, aber gelockert Bis zum 5. Juni verlängert worden ist die Einschränkung des Aufenthalts im öffentlichen Raum und von Ansammlungen. Allerdings darf man in der Öffentlichkeit nun auch mit den Personen eines weiteren Hausstands unterwegs sein, beispielsweise mit einer weiteren Familie oder den Bewohnern eines weiteren Haushalts. In privaten Räumen sind nun nicht mehr nur direkte Verwandte von der Fünf-Personen-Grenze bei Ansammlungen ausgenommen, also Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel, sondern zusätzlich auch Geschwister und deren Kinder und Enkel. Die Maskenpflicht bleibt bestehen, sie gilt nun auch im Personenfernverkehr.
Freiluft-Sportanlagen dürfen unter Auflagen öffnen Im Laufe der neuen Woche dürfen Freiluft-Sportanlagen für Aktivitäten ohne Körperkontakt wieder geöffnet werden. Allerdings nur unter Auflagen und welche das sind, ist bislang noch nicht bekannt. Die Landesministerien müssen dazu noch die notwendige Rechtsverordnung beschließen. Dass dies schnell geschieht, darauf hofften alle Mitglieder des Lenkungsstabes, denn es gibt zahlreiche Nachfragen zu diesem Thema, wie Volker Mohr berichtete.
Dienstleistungen im Bereich Körperpflege Ebenso ist es nun Sonnen-, Massage-, Kosmetik, Nagel-, Tattoo- und Piercingstudios gestattet, ihre Dienstleistungen wieder anzubieten. In all diesen Fällen ist die Veröffentlichung entsprechender Hygienevorschriften angekündigt. in Friseursalons und Kosmetikstudios sind gesichtsnahe Dienstleistungen wieder erlaubt. Dazu gehört etwa die Bartpflege, das Färben von Wimpern und das Zupfen von Augenbrauen.
Unterricht in Fahrschulen und Musikschule Fahrschulen können sowohl den theoretischen als auch den praktischen Unterricht wiederaufnehmen. Der Unterrichtsbetrieb an Musikschulen darf in eingeschränktem Umfang wieder starten. Die städtische Musikschule bereitet sich darauf für 18. Mai vor.
Ausblick auf die nächste Lockerungsstufe Im Stufenplan der Landesregierung sind für den 18. Mai weitere Lockerungen in Aussicht gestellt. Auch damit hat sich der Lenkungsstab heute bereits befasst. Insbesondere sollen dann, unter Auflagen, Speisegaststätten wieder öffnen dürfen. Bis dahin ist weiterhin nur der Außer-Haus-Verkauf möglich. Campingplätze sollen ebenfalls wieder zugänglich sein, allerdings nur für Übernachtungen in Wohnwagen, Wohnmobilen oder festen Unterkünften. Auch Ferienwohnungen dürfen ab dann vermietet werden. In all diesen Fällen gilt allerdings, dass eine Selbstversorgung möglich sein muss, die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen ist untersagt.
Informationen zum Stufenplan des Landes und zur neuen Landesverordnung auf der Internetseite der Stadt unter www.wertheim.de/corona.