„Günstig Wohnen in idyllischer Umgebung“, unter diesem Motto steht der Wertheimer Immobilienmarkt. Er hat vom Hausbau im Grünen bis zur schicken Altstadtwohnung für jeden Geschmack etwas zu bieten. Kommunale Förderprogramme, die gute Schul- und Gesundheitsversorgung und das Angebot an seniorengerechten Wohnungen machen Wertheim für alle Altersgruppen interessant.
Die Ruine der Burg Wertheim, eine der größten Steinburgen Süddeutschlands, thront auf einem Bergsporn zwischen Main und Tauber. Nicht allein aufgrund dieser besonderen topographischen Lage, die Burg und Altstadt scheinbar zu einer Einheit verschmelzen lässt, schwärmen die Wertheimer auch gerne von ihrem „Schloss“.
Wertheim ist eine familienfreundliche Kommune, in der bürgerschaftliches Engagement großgeschrieben wird. Neben der guten Versorgung mit Krippen- und Kindergartenplätzen, Schulen und Jugendtreffs gibt es viele weitere Angebote. Der „Familienpass“ ist ein in der Region einmaliges Förderinstrument. Die Stadt koordiniert ein Familiennetzwerk, unterstützt den Seniorenbeirat und stellt im „Familienwegweiser“ Informationen von der Geburt bis zum Seniorenalter zusammen.
Wertheim, der größte Wirtschaftsstandort der Region, ist Heimat zahlreicher Weltmarktführer und das Zentrum der deutschen Laborglasindustrie. Die gute Verkehrsanbindung, günstige Gewerbeflächen und eine aktive Wirtschaftsförderung machen Wertheim zum Top-Standort. Die Attraktivität der Arbeitsplätze wird unterstützt durch das lebenswerte Umfeld mit einem guten Bildungs- und Wohnungsangebot.
Für Eltern, die am Arbeitsplatz unentbehrlich sind und ihre Kinder nicht zu Hause betreuen können, gibt es ab Dienstag eine Notfallbetreuung. Foto: Stadt Wertheim / Shutterstock
Kindergärten und Schulen sind ab Dienstag, 17. März, bis nach den Osterferien geschlossen. Die Stadt richtet eine Notfallbetreuung ein für die Kinder von Eltern, die in sogenannten systemkritischen Bereichen arbeiten. Die Notfallbetreuung wird in zwei Stufen organisiert: Am Dienstag und Mittwoch findet sie in der jeweiligen Einrichtung statt. Ab Donnerstag wird die Betreuung auf Stützpunkte konzentriert. Sie gilt für Kindergartenkinder, Grundschulkinder und für die Klassenstufen 5 und 6 der weiterführenden Schulen.
Die Notfallbetreuung ist Eltern vorbehalten, die am Arbeitsplatz dringend gebraucht werden. Zu den systemkritischen Bereichen zählen - Gesundheitsversorgung (medizinisches und pflegerisches Personal, Hersteller von für die Versorgung notwendiger Medizinprodukte) - öffentliche Sicherheit und Ordnung (Verwaltung, Justiz, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz) - öffentliche Infrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung) - Lebensmittelbranche (Lebensmittelgeschäfte, Lieferbetriebe für Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs) - Rundfunk und Presse
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Notfallbetreuung ist, dass beide Erziehungsberechtigte im Bereich dieser kritischen Infrastruktur tätig sind, im Fall von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende.
Darüber hinaus besteht beim Vorliegen „schwerwiegender Gründe“ (Konstellation: ein Elternteil ist in der kritischen Infrastruktur tätig, der zweite Elternteil nicht) die Möglichkeit, diese Eltern Alleinerziehenden gleichzustellen und im Rahmen einer Einzelfallentscheidung eine Notbetreuung zu erhalten. Dabei sind nach der Corona-Verordnung des Landes strenge Maßstäbe anzulegen. Schwerwiegende Gründe meint hierbei insbesondere eine schwere Erkrankung oder Krankenhausaufenthalt des mitbetreuenden Partners oder die Pflege eines Angehörigen ab Pflegegrad 3.
Organisiert wird die Notfallbetreuung in zwei Stufen: Am Dienstag und Mittwoch, 17. und 18. März, werden die betroffenen Kinder in der Einrichtung betreut, die sie ansonsten besuchen. Die Stadtverwaltung gewinnt so einen Überblick über die Zahl und Verteilung der zu betreuenden Kinder. Auf dieser Grundlage wird sie in die Stützpunkte festlegen, in denen die Betreuung dann ab Donnerstag, 19. März, gebündelt wird.
Die Notfallbetreuung deckt den gewohnten Zeitumfang ab, den das Kind ansonsten in Kindergarten oder Schule verbringt. Essen und Getränke müssen die Eltern ihren Kindern mitgeben.
Die Notfallbetreuung kann – neben der Beschränkung auf systemkritische Berufsgruppen - nur in Anspruch genommen, wenn - keine andere Betreuungsmöglichkeit in der Familie organisiert werden kann (von der Betreuung durch Großeltern raten die Gesundheitsbehörden ab) - wenn Eltern und Kindern keine Erkältungssymptome haben, - wenn es keinen Aufenthalt in einem Risikogebiet innerhalb der letzten 14 Tage gegeben hat.
Und so funktioniert die Anmeldung: Ein Anmeldeformular (45 KB) wird den Kindern am Montag von der Schule mitgegeben und im Kindergarten ausgehändigt. Die Eltern müssen dann das ausgefüllte Formular am Dienstag im Kindergarten oder in der Schule abgeben.