
Wohnungsgeberbescheinigung beantragen
Zieht jemand um, muss die meldepflichtige Person Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von zwei Wochen anmelden. Dafür benötigt sie eine Wohnungsgeberbescheinigung, da eine Anmeldung sonst nicht möglich ist.
Online-Verfahren
Einzugstermin online bestätigen (Wohnungsgeberbescheinigung)
Voraussetzungen
Um eine Wohnungsgeberbescheinigung beantragen zu können, müssen Sie Wohnungsgeber des neuen Wohnsitzes sein. Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung – tatsächlich und nicht nur zum Schein – zur Benutzung überlässt. Dies gilt unabhängig davon, ob dem ein Vertrag zugrunde liegt und ob dieser wirksam ist.
Der Wohnungsgeber ist in der Regel also der Eigentümer, der die Wohnung vermietet. Außerdem kann der Wohnungsgeber auch eine vom Eigentümer mit der Vermietung der Wohnung beauftragte Person oder Stelle sein, wie zum Beispiel eine Hausverwaltung.
Für Personen, die zur Untermiete wohnen, ist der Hauptmieter Wohnungsgeber. Der Hauptmieter ist auch der Wohnungsgeber, wenn ein Teil einer Wohnung einem Dritten ohne Gegenleistung oder nur gegen Erstattung der Unkosten zur tatsächlichen Benutzung überlassen wird.
Beziehen Sie als Eigentümer oder Eigentümerin selbst die Wohnung oder das Haus, geben Sie eine Eigenerklärung für sich ab.
Fristen
Sie müssen die Wohnungsgeberbescheinigung bis spätestens zwei Wochen nach dem Einzug beantragen.
Kosten
keine
Sonstiges
Die Meldebehörde kann gegebenenfalls weitere Formen der Authentifizierung des Wohnungsgebers vorsehen.