
Landesprogramm STÄRKE - Informationen und Förderung erhalten
Das Baby ist da und die Freude groß. Nun gilt es, den Alltag mit dem Baby neu zu gestalten. Haben Sie Fragen zur Ernährung, Pflege und Erziehung Ihres Babys oder wollen Sie einfach andere Eltern treffen? – Das Land unterstützt Sie dabei.
So können Sie im Rahmen des Landesprogramms Stärke Ihre Elternkompetenz und insbesondere Ihre Erziehungskompetenz aufbessern und dadurch Ihr Kind stärken sowie dessen Entwicklungsmöglichkeit verbessern.
Außerdem soll das Projekt Familien in besonderen Lebenslagen (z.B. in Scheidungsphasen, Adoptionsfällen, bei ADHS-Erkrankung Ihres Kindes etc.) durch die zahlreichen Angebote unterstützen:
- Unter bestimmten Voraussetzungen können im Zuge der Neuregelung auch Offene Treffs als kostenlose Begegnungsorte für Familien mit kleinen Kindern gefördert werden. Dieses Angebot bietet die Möglichkeit zum persönlichen Kontakt und Kennenlernen der Kursangebote.
- Familien in besonderen Lebenssituationen können kostenlose und auf ihre Bedarfssituation zugeschnittene Familienbildungsangebote besuchen. Der Wert des speziellen Kurses kann pro Elternteil bis zu 500,00 Euro betragen. Wo und für welche Lebenssituationen diese Angebote eingerichtet werden, entscheiden die Stadt- und Landkreise nach Rücksprache mit den Veranstaltern anhand des Bedarfs vor Ort.
- Die bisher als Modellprojekt erprobten Familienbildungsfreizeiten für Familien in besonderen Lebenssituationen sind seit dem 01.07.2014 fester Bestandteil des Landesprogramms STÄRKE
Die Ausgabe erfolgt auf Antrag der Betroffenen.
(Alle Antrags- und Abrechnungsvordrucke finden Sie unter Dokumente, Formulare)
Jeder Elternteil kann einmalig ein derartiges Angebot annehmen.
Tipp: Das Sozialministerium beantwortet auf seinen Seiten die häufigsten Fragen von Eltern sowie die häufigsten Fragen der Veranstalter und kommunalen Behörden.
Onlineantrag und Formulare
- Anmeldung der Eltern zur kostenlosen Teilnahme an einem Angebot der Familienbildung für Familien in besonderen Lebenssituationen im Rahmen von STÄRKE 2019
- Anmeldung der Eltern zur Teilnahme an Familienbildungsfreizeiten für Familien in besonderen Lebenssituationen im Rahmen von STÄRKE 2019
- Antrag und Abrechnung des Anbieters eines Offenen Treffs im Rahmen von STÄRKE 2019 gegenüber dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe
- Antrag und Abrechung des Familienbildungsträgers gegenüber dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf Erstattung notwendiger Ausgaben bei Familienbildungsfreizeiten für Familien in besonderen Lebenssituationen im Rahmen von STÄRKE 2019
- Antrag und Abrechung des Familienbildungsträgers gegenüber dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Erstattung notwendiger Ausgaben bei Familienbildungsangeboten für Familien in besonderen Lebenssituationen im Rahmen von STÄRKE 2019
- Frühe Hilfen und Kinderschutz im Main-Tauber-Kreis
- Jugendamt - Hinweisblatt zum Datenschutz
- Landesprogramm STÄRKE - Frühe Hilfen 2023
- Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Förderung von Elternkompetenzen im Rahmen des Programms STÄRKE 2019 (VwV STÄRKE 2019)
Zuständige Stelle
1. Jugendamt Main-Tauber-Kreis:
Für Fragen/ Informationen bzgl. des Programms Stärke
und Annahmen der Abrechnungen von Kursanbietern
2. Kommunalverband für Jugend und Soziales:
Allgemeine Fragen/ Informationen zum Landesprogramm Stärke
3. Kursanbieter/ Anbieter Offener Treffs:
Annahme von Anträgen der Eltern auf Erstattung der Teilnahmegebühren von Kursen
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Besondere Lebenslage der Familie (z.B. ADHS-Erkrankung des Kindes, Scheidungserfahrung, Alleinerziehung, Gewalterfahrung, Migrationshintergrund, Adoptivfamilie)
- Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg
In begründeten Fällen sind Ausnahmen möglich.
- Der Kursveranstalter gehört einer Organisation an, die
- die Rahmenvereinbarung STÄRKE unterzeichnet hat oder
- mit Billigung des Jugendamts der Rahmenvereinbarung beigetreten ist
Verfahrensablauf
Familien in besonderen Lebenslagen stellen vor Beginn des Kurses, an welchem sie teilnehmen wollen, einen Antrag auf Erstattung der Teilnahmegebühren beim Kursanbieter. Es darf jedoch nur der Teilnahmebeitrag, welcher von anderen Familien auch gezahlt wird und höchstens 500,00 Euro erstattet werden.
Der Kursanbieter rechnet mit Hilfe der Anträge der Eltern die Beiträge zum Ende des Bewilligungszeitraums (bis spätestens 31.12. eines Jahres) mit dem Jugendamt ab.
Da bei den Offenen Treffs keine Teilnahmegebühren anfallen, muss hierbei nichts beantragt werden.
Fristen
bis zum 31.12. eines jeden Jahres
Erforderliche Unterlagen
Antrags-/Abrechnungsunterlagen für Kursanbieter an das Jugendamt:
Kein Ergebnis gefunden.
Antragsunterlagen für Eltern an Kursanbieter für die Erstattung der Teilnehmergebühr:
Kein Ergebnis gefunden.
Kosten
je nach Art und Weise
Hinweise
Keine.
Vertiefende Informationen
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text wurde durch das Jugendamt Main-Tauber-Kreis erstellt und wurde zuletzt am 2. April 2019 aktualisiert.