Öffentliche Auslegungen

Die Bauleitplanung sieht in der Regel eine zweistufige Bürgerbeteiligung vor. Zunächst wird eine frühzeitige öffentliche Beteiligung durchgeführt. Danach folgt die förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Bauleitplanverfahren. Sie ist der letzte Schritt vor Beschluss einer Planung durch den Gemeinderat. Hier informieren wir Sie über aktuelle öffentliche Auslegungen.

Kai Ballweg
Referat Stadtplanung, Umwelt- und Klimaschutz